Gastbeitrag von Eva Dzepina: Über die Androhung einer Schadensersatzforderung von Z!-Promotion

Hagen Döring schickte dem BDB einen Brief, in dem er die Aufhebung der Sperre gegen Erkan Teper forderte. Im selben Brief drohte er mit einer Schadensersatzforderung von 1.000.000 Euro, sollte der BDB dieser Forderung nicht nachkommen. Da mich [Uwe Betker] die geforderte Summe von einer Million Euro so erschreckt hat, habe ich auf Facebook mit folgendem Text um Hilfe gebeten.

„Gibt es hier mitlesende und boxinteressierte Rechtsanwälte? Mir kommt es sehr seltsam vor, dass Z!-Promotion einfach mal eben von dem BDB 1.000.000 Euro Schadensersatz verlangen kann. Zumal der Brief ja nicht von einer Anwaltskanzlei sondern von Hagen Döring kam. Hat nicht ein Rechtsanwalt Lust und Zeit den Boxfans (auf meinem Blog als Gastbeitrag) kurz und allgemeinverständlich zu erklären, ob eine Schadensersatzforderung so gestellt werden kann?“

Eva Dzepina, eine renommierte Rechtsanwältin aus Düsseldorf antwortete hierauf. Dzepina ist Fachanwältin für Marken- und Urheberrecht und kam als passionierte Freizeitboxerin in Kontakt mit dem Profiboxen. Mittlerweile vertritt sie mehrere Profiboxerinnen und Profiboxer juristisch. Ihre Antwort:

„Derjenige, der Schadensersatz fordert hat den Schaden auch nachzuweisen. Dabei reicht es nicht aus, “gefühlten” Schaden oder die “eventuell entgangene Chance” auf eine Einnahme zu behaupten. Es müsste nachgewiesen werden, dass einem genau der behauptete Schaden – und das ist wichtig – AUFGRUND des konkreten rechtswidrigen Verhaltens des Gegners entstanden ist. Das ist meistens nur schwer möglich. Nur weil man “vielleicht” bessere Werbeverträge oder Preisgelder oder ähnliches hätte erhalten können bekommt man keinen Schadensersatz. Es muss ein Zusammenhang – sog. Kausalität – zwischen dem schädigenden Ereignis und dem entgangenen finanziellen Gewinn/Schaden bestehen. Da müsste man z.B. beweisen, dass einem ein bestimmter Werbevertrag etwa nicht angeboten wurde gerade aufgrund des schädigenden Verhaltens.
Wo es schon mal gar keinen Schadensersatz geben kann ist, wenn der Anspruchsgegner sich im Grunde korrekt verhalten hat. Das würde ein Gericht natürlich zuerst prüfen.
Die Forderung exorbitant hoher und unrealistischer Schadensersatzsummen ohne Rechtsgrund wird generell häufig als Drohgebärde eingesetzt oder aus dem Verkennen der tatsächlichen Rechtslage als “gefühlter Schaden”. Meist ist in solchen Fällen zu raten, einem Rechtsstreit gelassen entgegen zu sehen.
Wie die Sachlage im geschilderten Fall liegt kann ich nicht beurteilen.
Interessant ist vielleicht noch, dass man bei offenbar unberechtigt gestellten Ansprüchen eine so genannte negative Feststellungsklage erheben kann. Wird aber sehr selten gemacht. Dabei klagt man vor Gericht gegen den, der Schadensersatz gefordert hat. Man stellt dann den Antrag, das Gericht möge feststellen, dass der behauptete Schadensersatzanspruch nicht besteht. Wenn das Gericht das so feststellt muss derjenige, der den Schadenersatzanspruch behauptet hat, alle Kosten des Rechtsstreits zahlen. Das sind in erster Instanz bei 1.000.000,00 € über 44.000,00 €. Mindestens.“

U.B.: Danke für die Ausführungen.

© Eva Dzepina/Uwe Betker



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