Nadja E. von Protected Shops GmbH
Falsche Angaben können missverständlich sein und abgemahnt werden!
Wer im Google Places-Profil eine unwahre Angabe macht, handelt laut Gericht irreführend und wirbt somit wettbewerbswidrig.
Eine Google-Places-Nutzerin gab eine falsche Adresse an, die von der richtigen Adresse sechs Kilometer entfernt liegt. Diese Nutzerin hat angegeben: „Kreisstadt am Starnberger See“, jedoch lautet die richtige Adresse des Geschäftssitzes wie folgt: „Possenhofen in einem Ortsteil der Gemeinde Pöcking“.
Hierrüber beschwerte sich der Antragssteller aus diesem Verfahren. Das Gericht teilt seine Meinung.
Durch die unzulässige Angabe der Google-Places Nutzerin werden die angesprochenen Verkehrskreise in die Irre geführt. Das Gericht hat hierzu einen Streitwert in Höhe von 10.000,00 EURO angesetzt.
Fazit:
Achten Sie immer darauf, dass Sie die richtige (genaue) Adresse angeben und unzulässigen Angaben wettbewerbswidrig sind.
Beschluss vom 22.03.2011, Az.: 17 HK O 5636/11)
§ 5 Abs. 1 S. 1 und Abs. 1 S.2 Nr.3 UWG.
Protected Shops Geschäftsführer Oliver Korpilla
ist seit 1998 im eCommerce tätig. Die von Ihm betreuten Kundenprojekte haben bereits über 1 Mio. Endkunden begleitet.
Die Praxis Erfahrung auf eBay, Amazon, Yatego sowie mit Online-Shops machen Ihn zu einem Experten im Online-Handel.
Im Januar 2010 wurde Oliver Korpilla von den Lesern der Financial Times Deutschland zum Gründer des Monats gewählt