Ganzheitliche Betrachtung der Energiewende – 1

Von Energystar @energynet

Es ist klar, dass der Umbau der Energieversorgung – oft bezeichnet als Energiewende – ganzheitlich betrachtet werden muss. Eine bloße Betrachtung des Zubaus an Erneuerbaren Energien alleine reicht nicht aus. Auch die Verteilung des Stroms im Stromnetz und die Lieferung bei Bedarf, sowie die intelligente Steuerung gehören dazu. Die beteiligten Institutionen wissen das. In der  Solarbranche wurde kürzlich die Einbindung der Photovoltaik in das Stromnetz diskutiert und auch die Windbranche fordert einen Ausbau mit “Klasse statt Masse”.

Das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) hatte sich im Dezember 2011 dem Thema angenommen und ein Dokument veröffentlicht unter dem Titel “Umbau der Energieversorgung in Deutschland”. Inspiriert durch den absolut empfehlenswerten Artikel im Energiewende-Blog des Vereins Energiewende e.V. Rüsselsheim möchte ich hier auch dieses Dokument analysieren. Vermutlich werde ich das nicht so gut können, wie Hans-Peter Scheerer, der gleichzeitig im Energiewende-Verein aktiv ist und Geschäftsführer der Stadtwerke Rüsselsheim.

Der selbstgewählte Anspruch des BMWi-Dokuments lautet immerhin “Statt Stückwerk brauchen wir einen Gesamtansatz für den Umbau der Energieversorgung”. So befasst man sich immerhin mit den Stromnetzen, Kraftwerken, der Speicherung von Strom, mit Erneuerbaren Energien (abgetrennt von den Kraftwerken?) und mit dem Thema Energieeffizienz. Löblich ist auch die Erwähnung eines Monitorings, das erstmals Ende 2012 berichten wird “wo wir bei den Zielen und Maßnahmen stehen und ob die Rahmenbedingungen nach wie vor stimmen”.

Die Ziele in dem Dokument sind in der Tat sehr diffus:

“Wir wollen eine sichere und bezahlbare Energieversorgung in Deutschland. Entwicklungspfad bis 2050 haben wir mit dem Energiekonzept beschrieben. Dabei sollen Treibhausgasemissionen gesenkt, der Anteil der erneuerbaren Energien erhöht und die Energieeffizienz gesteigert werden.”

Die Bundesregierung hat doch klare Ziele definiert, warum sich das Bundeswirtschaftsministerium nicht an diesen Zielen orientiert, ist völlig schleierhaft. Dabei beziehen sich die geplanten Maßnahmen doch wieder auf das Energiekonzept der Bundesregierung. Aber leider werden die genannten 120 Maßnahmen der Bundesregierung nicht näher definiert, bzw. auf ein entsprechendes  Dokument verlinkt.

Netze

Kaum beginne ich mit dem Abschnitt der “Stromnetze” stelle ich mir doch die Frage, warum hier kein ganzheitlicher Ansatz betrachtet wird. Bevor man sich Gedanken macht über einen Netzausbau, muss man sich doch erst einmal darüber im klaren sein, wie sich der Strommix zusammen setzen wird. Zudem hängt ein Netzausbau auch den Rahmenbedingungen für den  Einsatz von Stromspeichern ab. Man kann diese Punkte also nur schwer einzeln betrachten.

Warum der Ausbau der Übertragungsnetze eine Grundlage sein soll für den Ausbau der Erneuerbaren Energien ist leider nicht erklärt. Aber vermutlich wird sich diese Aussage auf die Windenergie, und da hauptsächlich auf die Offshore-Windenergie, beziehen. Denn diese wird im Norden erzeugt und muss nach Süden transportiert werden. Aber dennoch erhalten die Übertragungsnetze viel Raum, im Verhältnis zu den Verteilnetzen, wo es dann heißt, dass die Erneuerbaren Energien dezentral erzeugt werden und in Verteilnetze einspeisen.

Um diese Verteilnetze fit zu machen für die Zukunft beruft man sich, auf noch zu erstellende Studien für den Netzausbau, neue Rahmenbedingungen für den Einsatz von intelligenten Stromzählern (Smart-Meter), einem Rahmen für zeitvariable Tarife und für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen im Niederspannungsnetz für ein intelligentes Lastmanagement (z.B. Wärmepumpen oder Elektromobile). Zum intelligenten Lastmanagement muss jedoch mehr gehören, wo bleibt z.B. das Kombikraftwerk mit der intelligenten Nutzung von momentan verfügbarem Strom?

Kraftwerke

Es wird davon ausgegangen, dass auch künftig fossile Kraftwerke benötigt werden, also muss der Bau auch gefördert werden. Da haben wir dann mal wieder direkt eine  Förderung fossilem Strom, dabei können die fehlenden 17 GW Kraftwerkskapazität bis 2022 auch mit Erneuerbaren Energien gedeckt werden. Die Kraft-Wärme-Kopplung kommt hierbei viel zu kurz, denn neue Kraftwerke sollten nicht auf Kraft-Wärme-Kopplung verzichten und kleinen BHKW lässt sich zudem intelligentes Lastmanagement betreiben (Stichwort: Schwarmkraftwerk) – diese Punkte finden keine Erwähnung in dem Papier.

Fortsetzung in Teil 2