Das vergessen wir nie! So lautete ein Protestplakat am 30. September 2010 nach dem brutalen Wasserwerfereinsatz gegen tausende friedliche Demonstranten im Stuttgarter Schlossgarten. Inzwischen wird – endlich! – im sogenannten “Wasserwerferprozess” vor dem Stuttgarter Landgericht das ganze Dilemma aufgearbeitet. Manche der Beschuldigten haben immerhin “Den späten Mut, den Mund aufzumachen“, wie das die Kontext-Wochenzeitung am Beispiel des Polizeioberrats Thomas E. in der jüngsten Ausgabe darstellt.
Unter der schützenden Hand der Stuttgarter Staatsanwaltschaft ist offenbar noch einiges ungeahndet geblieben. Allmählich kristallisiert sich heraus: Es war geplante Absicht seitens der Polizeiführung, ohne das Rote Kreuz in den Einsatz mit den gefährlichen Wasserwerfern zu gehen (Kontext-Artikel “Tausend Mann und kein Befehl” vom 17. September 2014).
Anfang September zog das Gericht gar zu einem Ortstermin auf den sogenannten Feldherrenhügel am Rande des Schlossgartens (Kontext-Artikel “Im Augenschein des Feldherrnhügels” vom 10. September 2014). Immerhin haben das Bildmaterial und die Aussagen der Angeklagten in der Hauptverhandlung dazu geführt, dass nach bald vier Jahren gegen Polizeipräsident Stumpf ein Verfahren wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet wurde.
Warum waren am Schwarzen Donnerstag keine Rettungskräfte im Park? Weil die Polizei angeblich einen “nicht komplizierten Einsatz” erwartet hatte. Diese mehr als merkwürdige Begründung des ehemaligen Stuttgarter Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf hat ausgereicht, dass Ermittlungen wegen unterlassener Hilfeleistung gar nicht erst aufgenommen wurden. Entschuldigt hat sich bei den Opfern bis heute niemand. Dafür werden noch immer die Verletztenzahlen runtergerechnet. Mehr dazu in diesem Artikel der Kontaxt-Wochenzeitung vom 20.08.2014.
Weblinks:
Bei Abriss Aufstand
Kopfbahnhof-21.de
Parkschützer
Kontext-Wochenzeitung
Bild-Reportage realfragment
Stuttgart-21-Wiki
Faktencheck Wikireal.org