Das Bundesverwaltungsgericht befristet die Betriebsbewilligung des AKWs Mühleberg vorerst bis Ende Juni 2013. Als Gründe nennt das Gericht unter anderem «Erhebliche offene sicherheitsrelevante Fragen». Das Urteil kann noch an das Bundesgericht weitergezogen werden.
Für alle, die es noch nicht glauben können, gibt es das Urteil hier.