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Es ist immer einfach, einen Blogbeitrag zu schreiben, der auf einen anderen (externen) Blogbeitrag hinweist. Keine Sorge um den Inhalt, keine Sorge um Interpretationen, einfach nur: Lest dort.
In diesem Fall bleibt das besondere Anliegen.
Dr. med. Jan-Oude Aost, Kinder- und Jugendpsychiater, durfte ich unlängst auf der Skepkon kennenlernen, auf der er sehr differenziert das Buch für impfkritische Eltern zerpflückte: „Impfen Pro & Contra“ von Martin Hirte (Bitte folgen Sie nicht diesem Link). Bei Amazon ganz oben, bei allen „Empfehlungen“ der Impfgegner ganz oben, möchte das Buch einen differenzierten Blick auf die Impfempfehlungen werfen und ist letztendlich gegen Impfungen.
Oust nimmt sich ein Argument nach dem anderen vor, prüft die zugrundeliegenden Quellen, entlarvt sie als redundant, gefälscht, falsch zitiert, falsch interpretiert. Sehr detailliert, sehr verdient. Vielen Dank dafür.
Herr Hirte führt in München eine Privatpraxis für Kinderheilkunde, Fragen zu Impfungen stehen bei ihm hoch im Kurs, er ist weit über den Großraum Münchens bekannt, gilt als Papst der Impfkritik. Sicherlich verdient er mit dieser Koketterie auch sehr gut. Beratungen zu Impfungen werden ihm gut honoriert:
Wer nur berät und nicht impft, verdient richtig Geld
Wer gesetzlich versichert ist, bekommt die Impfberatung gratis zur Impfleistung dazu, ich habe das woanders schon einmal ausgeführt, in der Gesetzlichen Krankenversicherung erhält der Arzt zwischen 7,18€ und 21,53€ (regional unterschiedlich, dies z.B. sind die Gebühren der KV Hessen) und beinhaltet sämtliche Leistungen rund um die Impfungen. Berät ein Arzt nur über Impfungen bei offenem Entscheidungsausgang der Eltern, erhält er kein Honorar über die Gesetzliche Krankenversicherung.
Anders in der GOÄ, der Gebührenordnung zur Abrechnung von privaten Leistungen. Hier kann der Arzt nach Ziffer 3 abrechnen („Ausführliche Beratung“, Einfachsatz = 8,74€, Regelfaktor 2,3x = 20,10€), evtl. auch nach Ziffer 4 („Fremdanamnese, Unterweisung und Führung von Bezugspersonen“, Einfachsatz = 12,82€, Regelfaktor 2,3x = 29,48€), der Kreativität ist hier keine Grenze gesetzt. Bis zum Steigerungssatz 2,3x ist keine Sondervereinbarung notwendig, erklären sich Eltern vorher per Unterschrift einverstanden, kann sogar weiter gesteigert werden. Die einfache Impfziffer 375 (4,66€) beinhaltet keine Beratung, sondern ist die reine technische Impfleistung.
Dies kann Herr Hirte bei seinen „Privateltern“ abrechnen. Wohlgemerkt: Egal, wie die Impfentscheidung der Eltern nachher ausfällt. Impft er nachher doch, sind Impfleistung, Untersuchung und nochmalige Aufklärung wieder gesondert gerechtfertigt.
Zur Wiederholung: Ein impfbefürwortender Arzt erhält für eine Impfberatung bei gesetzlich versicherten Kindern kein Honorar. Ein impfkritischer Arzt, der nur Privatpatienten behandelt, macht richtig Kohle, er profitiert von der Beratung, nicht von der Impfung. Perfiderweise wird genau dies Argument von Impfkritikern herangezogen und ins Gegenteil verkehrt: Der Kassenarzt verdient nur an der Impfung, nicht an der Beratung. Deshalb werde er immer nicht beraten, sondern nur impfen.
Diese Überlegungen sollen aber nicht die Ausführungen von Jan Oust schmälern. Also noch einmal: Lest dort. Es lohnt sich.
(c) Bild bei Deutsche Fotothek (unter CC Lizenz BY-SA 3.0)