Fristenlösung – Petition fordert Streichung aus dem Strafgesetzbuch

Erstellt am 1. Dezember 2013 von Schreibfreiheit

   Wien (APA) – Mitglieder mehrerer Parteien fordern die völlige Streichung des Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch. Eine dementsprechende Petition einer Wiener Abtreibungsklinik wurde unter anderem von der Grün-Abgeordneten Daniela Musiol, NEOS-Mandatar Niko Alm und der Vorsitzenden der SPÖ Frauen Salzburg, Ingrid Riezler, unterzeichnet. Anlass ist das Zustandekommen der Fristenlösung vor 40 Jahren.

Schwangerschaftsabbruch sei zwar durch die Fristenlösung innerhalb der ersten drei Monate straffrei, aber immer noch Teil des Strafgesetzes, kritisieren die Unterstützer der Petition. Treibende Kraft für die 1973 vom Parlament beschlossene Strafbefreiung waren die SPÖ-Frauen rund um Johanna Dohnal. Am 29. November 1973 wurde im Parlament die Fristenregelung sehr knapp – mit 93 zu 88 Stimmen – beschlossen. Allerdings verblieb damals der ursprünglich von Maria Theresia eingeführte Abtreibungsparagraf im Strafgesetzbuch bis heute.

“1973 erfolgte ein erster Schritt, heute ist der nächste notwendig”, meinen die Unterstützer der Petition in einem gemeinsamen Statement. “Die vollständige Streichung dieser medizinischen Behandlung aus dem StGB“, fordert etwa der Gynäkologe und Initiator der Aktion, Christian Fiala. Weiters für eine Streichung des Abtreibungsparagrafen engagieren sich auch der Verein österreichischer Juristinnen, der Österreichische Frauenring sowie die Österreichische Gesellschaft für Familienplanung.

http://www.gynmed.at/de/40-jahre-fristenloesung