Friseure, Bäcker oder Klempner können ein Moratorium beantragen

Die Regierung hat die 12 Wirtschaftssektoren - darunter Unternehmen wie Bäckereien, Frisöre, Klempner und Heizungsinstallationen - im Einzelnen aufgeführt, die eine zinsfreie sechsmonatige Aussetzung der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für Mai, Juni und Juli beantragen können.

Gemäss der am Dienstag (28.04.2020) im Staatsanzeiger (BOE) veröffentlichten Verordnung, die genau angibt, wer für diese Ende März genehmigte Massnahme in Frage kommt, können Unternehmen und Selbständige aus folgenden Branchen dieses Moratorium beantragen: Landwirtschaft, Druck- und Grafikindustrie, Metallverarbeitung, Installationen von Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagen oder Schreinereiinstallationen.

Friseure, Bäcker oder Klempner können Moratorium beantragen

Friseure, Bäcker oder Klempner können ein Moratorium beantragen

Ebenfalls eingeschlossen sind nicht spezialisierte Einzelhändler, Geschäfte mit einem überwiegenden Anteil an Lebensmitteln, Getränken und Tabakwaren, Läden oder Bäckereien, Konditoreien und Konditoreien, Werbeagenturen, zahnärztliche Tätigkeiten, Friseur- und andere Schönheitsbehandlungen.

Das Moratorium ermöglicht es Selbständigen und Unternehmen, deren Tätigkeit den CNAE-Codes für diese Tätigkeiten entspricht, die Aussetzung der Geschäftskontingente ihrer Arbeitnehmer für einen Zeitraum von sechs Monaten ohne jegliche Art von Zinsen zu beantragen.

Wenn das Moratorium bewilligt wird, werden die im Mai fälligen Zahlungen im November bezahlt und so weiter mit dem Rest der monatlichen Zahlungen. Unternehmen müssen das Moratorium zwischen dem 1. und 10. des Monats beantragen, in dem sie die Zahlung an die Allgemeine Sozialversicherungskasse über das RED-System leisten müssten.

Selbständige, die keine RED-Berechtigung haben, können den Dienst der elektronischen Zentrale der Sozialversicherung in Anspruch nehmen.

Für die übrigen Unternehmen und Selbständigen, deren Tätigkeit nicht zu den angegebenen gehört, erinnert die Regierung daran, dass sie eine Stundung der Sozialversicherungsbeiträge zu einem Zinssatz von 0,5% beantragen können, der siebenmal niedriger ist als der übliche Zinssatz für Zahlungen, die im April, Mai und Juni zu leisten sind.

Diese Initiativen sind Teil des Maßnahmenpakets, das die Regierung als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie geschnürt hat.


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