Friedliche Messermörder bekämpften sich in Düsseldorf

Friedliche Messermörder bekämpften sich in Düsseldorf

Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor

Am 1. Mai fand in Düsseldorf ein verbotener Arbeitkampf statt, mehr als ein Dutzend hilfs- und schutzbedürftige Nord- und Schwarzafrikaner bekämpften sich auf dem Vorplatz des Düsseldorfer Hauptbahnhofes mit Messern und Macheten und hielten sich dabei weder an den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50 Metern, noch an die Auflage, dass sich im öffentlichen Raum nur 2 Personen gegenseitig abstechen dürfen.

Wie generell bei Ausländern üblich, wurde das dafür vorgesehene Bußgeld von den Polizisten nicht kassiert obwohl die Drogendealer, die um die Verkaufsrechte am Düsseldorfer Hauptbahnhof kämpften garantiert genügend Geld bei sich hatten. Wenig später gab es auch an der S-Bahnstation Reisholz Messerkämpfe zwischen Nord- und Schwarzafrikanern und auch dort wurde von den Polizisten auf das Kassieren von Bußgeldern verzichtet, woraus meines Erachtens zweifelsfrei ersichtlich ist, dass staatliche Anordnungen nur von der deutschen Herkunftsbevölkerung eingehalten werden müssen, was aber eigentlich auch logisch ist, wir müssen ja auch keine Gesetze befolgen (zumindest im Moment noch nicht) die in Somalia, im Sudan, oder in Mali rechtsgültig sind.

Für die deutsche Bevölkerung ohne Migrationshintergrund wird es immer schwieriger, die Rechte der eingewanderten Ausländer zu überblicken, weil aus immer mehr afrikanischen und asiatischen Staaten vor Arbeit und Armut flüchtende Ausländer nach Deutschland kommen, so gesehen ist es sicherlich von Vorteil, dass Herkunftsdeutsche in ihrem Heimatland keinerlei Rechte haben und nur darauf achten müssen, dass sie nicht gegen die Rechte der Ausländer verstoßen.

In manchen Situationen ist das Zusammenleben mit Ausländern und explizit mit Muslimen ziemlich kompliziert, wenn ein muslimischer Nachbar eine seiner vier Ehefrauen verprügelt und ich das zufällig sehe, habe ich früher die Polizei gerufen, weil häusliche Gewalt ja eigentlich eine Straftat ist, inzwischen weiß ich aber, dass die Züchtigung von Ehefrauen bei Muslimen völlig legal ist und dass die muselmanischen Priester mit Zustimmung der deutschen Regierung sogar im Internet dazu aufrufen dürfen wenn sie der Meinung sind, dass die Gläubigen ihre Frauen zu wenig verprügeln. Ich wollte den netten Nachbarn schon mal fragen, ob ich gemäß den islamischen Sitten und Gebräuchen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe mit draufhauen müsste, wenn der eine seiner Ehefrauen züchtigt, aber das habe ich mir dann doch verkniffen, weil ich als deutscher Bürger ja auch dem deutschen Strafrecht unterliege und wahrscheinlich wegen schwerer Körperverletzung bestraft worden wäre, wenn ich der Zweit- oder Drittfrau den Hintern mit einer Peitsche gegerbt hätte, ich werde mich jetzt mal im Internet detailliert darüber informieren, wie man(n) sich in einem solchen Fall verhalten muss.


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