Freiwillige in den Bundestag!

Unsere Bundesfamilienministerin hat einen Plan. Der soll dabei helfen, die Wehrpflicht abzuschaffen. Denn das Hauptproblem bei der Abschaffung der Wehrpflicht ist ja bekanntlich die Tatsache, dass dann auch der Zivildienst abgeschafft wird – und viele soziale Einrichtungen ohne die eifrigen und günstigen Zivis gleich dicht machen können. 90.000 Zivildienstleistende sind derzeit in Krankenhäusern, Pflegediensten, Sozialstationen, Altenheimen oder Kindertagesstätten im Einsatz.

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Photo: Doulkeridis Book

Die Lösung heißt Bundesfreiwilligendienst. Klingt super, ist es auch: Wer einen sinnvollen Beitrag für die Gesellschaft leisten will, ist herzlich eingeladen das zu tun. Und das Beste daran ist, dass nicht nur junge Männer, sondern auch Frauen mitmachen dürfen, und zwar jeden Alters. Da ist sie nämlich für totale Gleichberechtigung, unsere Bundesfreiwilligenministerin.

Der Bundesfreiwilligendienst kann im sozialen und ökologischen Bereich, aber auch mit Sport, Integration oder Kultur geleistet werden. Die Dienstdauer beträgt normalerweise ein Jahr, aber mindesten sechs und höchstens 24 Monate. Und damit keine falschen Vorstellungen über die Ernsthaftigkeit dieses Einsatzes entstehen: Bundesfreiwilligendienst ist grundsätzlich in Vollzeit zu leisten!

Allerdings ist auch eine Teilzeitregelung mit mindestens 20 Wochenstunden möglich, sofern die Freiwilligen älter als 27 Jahre alt sind. Die Freiwilligen werden gesetzlich sozialversichert. Der neue gemeinnützige Einsatz soll das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) ergänzen, die in der Zuständigkeit der Länder liegen. Das kann man nämlich nicht einfach zusammenlegen, weil es sonst ja keine Konkurrenz zwischen den Freiwilligendiensten gibt. Und Konkurrenz muss sein, das hat Kristina Schröder bestimmt schon in der Jungen Union gelernt.

Vollzeitjob für ein Taschengeld

Für den Einsatz ist ein monatliches Taschengeld mit einer Obergrenze von 324 Euro im Westen und 273 Euro im Osten vorgesehen. Damit wäre dann schon fast die Konkurrenz zum Hartz-IV-Satz geschafft. Mit dem Anspruch auf Verpflegungs- und Kleidergeld sowie dem Zuschuss für die Unterkunft stünden jedem Freiwilligen durchschnittlich etwa 550 Euro im Monat zur Verfügung. Apropos Konkurrenz: Damit wird der in der Pflegebranche nach langem Ringen vereinbarte Mindeststundenlohn von 7,50 Euro Ost und 8,50 Euro West deutlich unterboten. Das hat sie auch wieder fein hingekriegt, unsere Frau Bundesministerin.
CDU und Mindestlohn geht bekanntlich nicht zusammen. Dass man vom Freiwilligendienst auch nicht leben kann, liegt auf der Hand, aber offenbar ist das auch nicht vorgesehen. Denn der Freiwillige soll ja nicht danach fragen, was die Gesellschaft für ihn, sondern was er für die Gesellschaft tun kann.

Für den neuen Dienst soll das bisherige Bundesamt für Zivildienst zuständig sein, das entsprechend in „Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben“ umbenannt wird. Das Amt hat dann auch die unlösbare Aufgabe, darüber zu wachen, dass der Bundesfreiwilligendienst arbeitsmarktneutral bleibt und keine regulären Jobs vernichtet werden.

Diesen Punkt finde ich allerdings nicht ganz nachvollziehbar. Es wäre doch toll, wenn Kristina Schröder mit gutem Beispiel voran gehen würde und ihren Job künftig freiwillig für ein Taschengeld erledigt. Sie hat doch einen Mann, der sicherlich genug verdient, um sie beide zu ernähren. Damit fällt sie schließlich genau in die Zielgruppe für ihre Bundesfreiwilligenidee: Leute, die sich einen solchen Dienst leisten können, weil sie ohnehin versorgt sind.

Überhaupt sollten Politiker ihre Jobs freiwillig machen und nicht wegen der monatlichen Diäten, schicker Büros, Dienstwagen und der unverschämt guten Altersversorgung. Also: Freiwillige vor! Bundesfreiwillige in den Bundestag! Schlechter kann die Regierung davon gar nicht werden.


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