Freistellung durch den Arbeitgeber, wenn die Weiterbildung nicht als Bildungsurlaub anerkannt ist

In den letzten Artikeln haben wir gelesen, dass der Arbeitgeber im Rahmen seiner Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen einen Passus zur Weiterbildung vereinbaren kann. Genauer gesagt geht es dabei um die Freistellung für eine Weiterbildung im Sinne des Bildungsurlaubs.

Doch wie sieht es aus, wenn man an einer Weiterbildung teilnehmen möchte, die nicht die Voraussetzungen für einen Bildungsurlaub erfüllt? Muss der Arbeitgeber dann ebenfalls eine Freistellung gewähren?

Wie ist die Lage?

Grundsätzlich ist es so, dass es keinen allgemeinen Anspruch für eine Freistellung gibt. Solche Vereinbarungen können nur im individuellen Arbeitsvertrag, in Betriebsvereinbarungen oder in Tarifverträgen getroffen werden.

In der Regel beziehen sich diese Regelungen jedoch auf die Weiterbildungen, die z.B. im Rahmen des Meister-Bafög oder staatlich anerkannt sind. Hier werden Sie in der Regel keine Kurse wie z.B. Zumba oder Survivaltrainings, finden.

Wenn Sie trotzdem eine Freistellung bekommen möchten?

Wenn Sie trotzdem eine Weiterbildung in einem der oben beispielhaft genannten Bereiche absolvieren möchten, sollten Sie Ihren Vorgesetzten mit ins Boot holen. Sprechen Sie mit diesem über die Wünsche im Rahmen der Weiterbildung. Stellen Sie den möglichen Nutzen für das Unternehmen und den Vorgesetzten heraus.

Vielleicht lässt sich dann das Herz erweichen und es kann eine positive Vereinbarung getroffen werden.

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