Da ich heute wenig Zeit habe, um zu bloggen, möchte ich nur auf zwei interessante (und zusammengehörenden) Artikel bei Telepolis verweisen, die sich mit dem (nicht vorhandenen) freien Willen befassen und mit den Konsequenzen daraus, die sich zum Beispiel für die Rechtsprechung ergeben.
Nicht ganz einfache aber hoch interessante Texte:
Die Willensfreiheitsverwirrung: Über “Mein Gehirn war’s”
Ist die Hirnforschung dazu in der Lage, unser Rechts- und Moralsystem umzustürzen? Kann ein Verweis auf Gehirnkausalität jemandes Missetaten moralisch oder rechtlich entschuldigen? Diese psychophilosophische Analyse erklärt, warum “Mein Gehirn war’s” keine Entschuldigung ist.
Die Willensfreiheitsverwirrung: Sind Psychopathen schuldunfähig?
Normativ fügt sich die Hirnforschung bisher zwar eher ins Recht ein, als dessen Umsturz zu bewirken. Experimente deuten aber daraufhin, dass sich die Glaubwürdigkeit wissenschaftlicher Erklärungen durch neurowissenschaftliche Informationen und Bilder beeinflussen lässt. US-Forscher versuchen, insbesondere über die Diagnose einer Psychopathie und entsprechenden Verweisen auf genetische oder neuronale Abweichungen Einfluss auf die Rechtsprechung zu nehmen.