Freie Wahl der Apotheke

Das ist etwas, das sogar im Gesetz festgeschrieben ist:
Art. 41 Abs. 1 KVG garantiert den Versicherten ausdrücklich die freie Wahl des Leistungserbringers, und dazu gehört auch Ihre Apotheke.

Der Patient kann also wählen, wo er seine Medikamente beziehen will (SD-Arzt, Apotheke, Versandapotheke). Nur … und ich spreche aus eigener Erfahrung: es ist noch schwierig beim SD- Arzt „Nein“ zu sagen. Umso stossender finde ich dann das hier:

Auszug aus einem Leserbrief des Seetaler Boten- Das ist in Luzern, einem Kanton, der schon seit Jahren die Selbstdispensation der Ärzte erlaubt.

Seit etlichen Jahren muss ich mich zweimal im Jahr von meinem Herzspezialisten checken lassen, der mir auch Medikamente verordnet, die einen Quick in regelmässigen Abständen beim Hausarzt unumgänglich machen. Vor etwa einem Jahr eröffnete mir [mein Hausarzt], dass er möchte, dass ich die vom Herzspezialisten verordneten Medikamente künftig bei ihm kaufe. Er wolle nicht, dass ich diese andersweitig beziehe, was ich aber eher als schlechten Witz verstand.

Bei der kürzlich erfolgten Visite eröffnete mir [mein Hausarzt] glasklar: Entweder bestelle ich die Medikamente sofort bei ihm, oder er behandle mich nicht mehr. Ich sei für ihn als Patient unrentabel, er lege bei mir drauf und mit solchen Patienten könne er ein Dreierteam in seiner Praxis nicht finanzieren. Aber hallo, wo sind wir denn angelangt?

Schön, nicht?

Die Anwort des Arztes, der Unterstützung von 10 Kollegen bekommt steht in derselben Zeitung:

Für die Luzerner Ärzte ist der Verdienst aus dem Medikamentenverkauf nicht ein Zusatzeinkommen. Dieser Ertrag ist ein mit den Krankenkassen ausgehandelter Teil des Arzt-Gesamteinkommens.

Der Verdienst an den abgegebenen Medikamenten ist in den letzten Jahren konstant gesunken …

Was sollen denn da die Apotheken sagen, für die das das Haupteinkommen und Lebensunterhalt ist?

Wer seine Medikamente nicht bei seinem Hausarzt/bei seiner Hausärztin bezieht, der fügt – bewusst oder unbewusst – der Hausarztmedizin Schaden zu.

Ich erinnere an den Slogan den die Zürcher und zuletzt die Aargauer Ärzte zugunsten ihrer Selbstdispensation anführen:
„Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug“so sieht die also aus.

Der Arzt moniert im Brief auch den tiefen Tarifpunkt im Kanton – der allerdings wohl auch in Hinsicht auf seinen Zusatzverdienst mit dem Medikamentenverkauf so gewählt wurde. Ich kann mich nur wiederholen: gebt den Ärzten einen anständigen Grundlohn, dann muss er nicht noch Medikamente verkaufen und es passieren solche Sachen wie oben auch nicht

Besten Dank an 3-min für den Artikel von Mühlemann Heidi, die sich des Themas auch annimmt.


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