Freie Meinungsäußerung
Eigentlich wollte ich heute einen ganz anderen Artikel veröffentlichen, aber nun kommt kurz vorm Schlafengehen der Webmasterfriday mit einem ganz wichtigen Thema, dass mir sehr am Herzen liegt und fragt:
Wie frei ist die Meinungsäußerung?
Die freie Meinungsäußerung im Grundgesetz
Zu dieser Frage findet das Grundgesetz im Artikel 5 ganz deutliche Worte:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Auch die Vereinten Nationen und die Mitgliedsstaaten des Europarats haben das Recht auf freie Meinungsäußerung verbrieft.
Das bedeutet: ich habe das Recht auf eine freie Meinungsäußerung in Wort und Bild, im Internet, am Telefon und im persönlichen Gespräch. Ich darf halt mit meinen Äußerungen nicht gegen Gesetze verstoßen, keine Jugendlichen unter 18 Jahren gefährden und weder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, noch andere Personen beleidigen.
Schwarz und Weiß
Die Inanspruchnahme dieses Rechtes hat oft weniger mit Diplomatie zu tun oder mit der Schaffung und Erhaltung von Sozialkontakten.
Für viele Menschen gibt es nur Schwarz oder Weiss, kein Hellbraun, Orange, Grasgrün oder Mittelgrau.
Schreibe ich einen Artikel über gegen das Tragen von Burkas, muss ich nicht gleich ein
Ich halte vegane Ernährung für übertrieben, aber ich würde mich jederzeit mit jedem Veganer zu einem Bier treffen. Ist das paradox? Nein.
Wenn ich einer Religion nachgehe, deren Integrationspersonen von einem Satireblatt durch den Kakao gezogen werden, bleibt mir die Ächtung der Postille oder der Gang vor ein Gericht. Dieses Gremium würde mir vielleicht sogar Recht geben, weil die freie Meinungsäußerung da aufhört, wo die persönliche Ehre der Anderen anfängt.
Da habe ich mit Sicherheit mehr davon, als wenn ich mich und einen Haufen Unschuldiger in den Tod jage, zumal ich persönlich mit den Jungfrauen im Paradies nicht viel anfangen kann.
Fazit:
Wir alle haben nicht nur das Recht auf freie Meinungsäußerung,
wir haben sogar die Pflicht dazu!