Für viele von uns ist der Winter erst richtig da, wenn die ersten Schneeflocken vom Himmel fallen. Jedoch der Schnee und die eisigen Temperaturen bringen auch die mühselige Arbeit des Streuens und Schneeschippens der Gehwege mit sich. Doch wann und wer ist hierfür eigentlich zuständig bzw. verantwortlich und wie viel muss gestreut und geräumt werden? Das erfährst Du in meinem folgenden Artikel:
Wem obliegt die Streu- und Räumpflicht?
Die Verkehrssicherungspflicht trägt normalerweise die Gemeinde für sämtliche öffentlichen Wege, gibt sie aber gerne durch die Satzung an die Hauseigentümer weiter. Wiederum haben diese das Recht, die Pflicht durch konkrete Bestimmungen im Mietvertrag an den Mieter zu übertragen. Hier reicht jedoch eine mündliche Absprache des Ganzen nicht aus.
Freie Gehwege im Winter, Quelle: www.aktive-rentner.de_pixelio.de
Falls sich der Vermieter dazu entscheidet, die Streu- und Räumungspflicht auf den Mieter zu übertragen, hat dieser aber immer noch eine Überwachungs- und Kontrollpflicht der übertragenen Tätigkeit inne. Das bedeutet, er muss kontrollieren, ob die Tätigkeiten regelmäßig und auch in einem ausreichenden Umfang durchgeführt werden. Außerdem obliegt dieser Dienst im Winter nicht nur den Parteien des Erdgeschosses, sondern auch denen der höher gelegenen Etagen des Hauses.
Von sämtlichen Mietern muss die Arbeit in gleichen Maßen durchgeführt werden und es darf zu keinen Benachteiligungen hierbei kommen.
Freie Gehwege im Winter, Quelle: Thomas Max Müller_pixelio.de
Kleiner Tipp: Für Hausbesitzer bzw. Eigenheimbesitzer lohnt sich, meistens die Anschaffung einer Schneefräse - je nach Größe des Grundstücks.
Welchen Umfang hat die Streu- und Räumpflicht?
Alle Gehsteige und Wege, die an das Grundstück angrenzen, müssen gestreut und geräumt werden. Nicht nur die Wege zählen dazu, die einen Zugang oder Zufahrt zu dem Haus gewähren. Jedoch muss nicht der komplette Gehweg von Schnee und Eis befreit werden, 1 bis 1,20 Meter breite Streifen sind ausreichend, so dass 2 Personen problemlos aneinander vorbei laufen können.
Wann sollte gestreut werden?
Gibt es diesbezüglich keine Vorgaben im Mietvertrag oder dem Straßenreinigungssatz, dann gilt das allgemein gültige. Die Wege sollten von am Morgen bis abends von Eis und Schnee befreit und gestreut sein. An den Feiertagen und Wochenenden muss die Tätigkeit nicht morgens durchgeführt werden. Wie oft in diesem Zeitraum geräumt und gestreut werden muss, ist gesetzlich nicht festgelegt. Werden die Gehwege morgens gestreut und geräumt und anschließend am Tag von Zeit zu Zeit kontrolliert, sollte das in der Regel ausreichen.
Freie Gehwege im Winter, Quelle: pixabay
Welche Streumittel sollten verwendet werden?
Bezüglich des Streumittels können Vorgaben von den kommunalen Straßenreinigungssatzungen bestimmt werden. In der Regel ist Sand, Rollsplit und Granulat ausreichend. Bei vielen hat sich zwar Streusalz eingebürgert, jedoch darf dieses in den meisten Fällen nur begrenzt verwendet werden oder ist aufgrund seiner Umweltschädlichkeit verboten.