Frei nach Bert Brecht: Fragen eines lesenden Staatsbürgers

Von Nicsbloghaus @_nbh

WEIMAR. (fgw) Zum Wochenende flat­terte dem Freigeist eine Pressemitteilung des katho­li­schen Bistums Erfurt ins Haus, über­schrie­ben mit ” Trägerschaft für den katho­li­schen Kindergarten in Niederorschel neu gere­gelt – Einvernehmen zwi­schen der Kirchengemeinde und der Kommune wie­der her­ge­stellt”. Über­schrift und nebu­lö­ser Text war­fen sofort Fragen auf, frei nach Bertolt Brechts bekann­ten Fragen eines lesen­den Arbeiters. Aber ange­sichts eben der nebu­lö­sen Aussagen sei­tens der geist­li­chen Herren, gestat­tet es sich der Freigeist, seine Fragen auch mit viel­leicht etwas spe­ku­la­ti­ven Gedanken zu ver­bin­den.

Frei nach Bertolt Brecht fragt der Freigeist aus Weimar, der Stadt von Goethe und Schiller

In der Pressemitteilung vom 25.09.2012 heißt es:

“Bis 1993 bestan­den in Niederorschel der kom­mu­nale Kindergarten “An der Aue 11″ sowie der Katholische Kindergarten “St. Marien” der Kirchengemeinde in den Räumen des Altenheims “St. Josef”. Im Hinblick auf die sin­kende Bevölkerungszahl ver­stän­dig­ten sich die Gemeinde Niederorschel und die Kirchengemeinde im August 1993 dar­auf, beide Kindergärten zusam­men­zu­le­gen und zwar in Trägerschaft der Katholischen Kirchengemeinde.”

Von wem ging denn diese Anregung aus? Und warum mußte unbe­dingt der reli­giös und welt­an­schau­lich neu­trale kom­mu­nale Kindergarten in kirch­li­che Trägerschaft gege­ben wer­den?

“Für den Betrieb des Kindergartens über­trug die Gemeinde 1995 mit Vertrag das Eigentum an dem bis­her kom­mu­nal ein­ge­rich­te­ten Kindergarten ‘An der Aue 11′ auf die Katholische Kirchengemeinde.”

Das heißt doch wohl, daß die Gemeindevertretung (in der die CDU noch heute die abso­lute Mehrheit stellt) kom­mu­na­les Eigentum ver­schenkt hat… Und dem hat die Kommunalaufsicht zuge­stimmt? Eine Behörde, die doch ansons­ten mit Argusaugen dar­auf ach­tet, daß öffent­li­ches Eigentum wirt­schaft­lich ver­wer­tet wird, also nicht unter Wert ver­kauft, und auch nicht ein­fach so ver­schenkt…

“Im Zuge von Strukturveränderungen im Bistum Erfurt über­trug die Kirchengemeinde die Betriebsträgerschaft der Kita ‘St. Marien’ im Januar 2011 auf die neu gegrün­dete ‘St. Martin’ – Katholische Kindertageseinrichtungen im Bistum Erfurt gGmbH. Dazu schloss sie mit der ‘St. Martin’ gGmbH im Mai 2011 einen Betriebsübertragungsvertrag.”

Soso, da über­trug also die örtli­che Kirchgemeinde das ihr über­tra­gene Eigentum an einen kirch­li­chen Sozialkonzern.

“In der Folgezeit wur­den Zweifel laut, ob die dama­lige Über­tra­gung der Betriebsträgerschaft von der Kirchengemeinde auf die ‘St. Martin’ gGmbH ohne die aus­drück­li­che Zustimmung der Gemeinde mög­lich war.”

Wer äußerte denn diese Zweifel? Wie wur­den diese begrün­det? Was steht denn im Über­eig­nungs­ver­trag von 1995? Hat sich etwa die katho­li­sche Kirche hier wie­der ein­mal über welt­li­ches Recht hin­weg gesetzt und kom­mu­nale Mitspracherechte ein­fach negiert? Letzteres muß wohl der Fall sein, denn in der Pressemitteilung heißt es wei­ter:

“So kam es im September 2012 zu Gesprächen zwi­schen Vertretern der Gemeinde Niederorschel, der ‘St. Martin’ gGmbH sowie der Kirchengemeinde Niederorschel, um Bedenken aus der Welt zu schaf­fen.”

Die seit Jahrhunderten zum Gewohnheitsrecht gewor­dene Selbstherrlichkeit der katho­li­schen Priesterkaste muß nun wohl doch etwas übers Ziel hin­aus­ge­schos­sen sein. Denn wie sonst kann es in einer Gemeinde im soge­nann­ten katho­li­schen Eichsfeld (mit CDU-dominiertem Gemeinderat!) zu Bedenken und gar zu Mißtrauen gegen­über der katho­li­schen Kirche gekom­men sein? Anders kann fol­gende Passage eigent­lich nicht inter­pre­tiert wer­den:

“Dabei wurde überein­stim­mend fest­ge­stellt, dass das Ziel aller Über­le­gun­gen die Gewährleistung eines von Vertrauen und gegen­sei­ti­gem Verständnis getra­ge­nen künf­ti­gen Miteinanders der Gemeinde und der Kirchengemeinde sei. Die Alternativen zur Erreichung die­ses Ziels wur­den Ende September 2012 zwi­schen den Vertragspartnern erör­tert. Im Ergebnis die­ser Besprechungen steht nun fest, dass die Trägerschaft für die Katholische Kindertageseinrichtung ‘St. Marien’ von der ‘St. Martin’ gGmbH auf die Kirchengemeinde Niederorschel mit Wirkung zum 1. Januar 2013 zurück­über­tra­gen wird.”

Nun, der inner­kirch­li­che Vertrag muß wohl rechts­wid­rig gewe­sen sein, anders kann man sich die Rückübertragung des Kindergartens an die Ortskirche nicht erklä­ren. Aber das dürfte den geist­li­chen Herren nicht wirk­lich schwer gefal­len sein, denn so bleibt die Kindereinrichtung nach wie vor in kirch­li­cher Hand… Und das ist für die Priesterkaste das wich­tigste.

Die ganze Angelegenheit Niederorschel (rund 3.750 Einwohner) läßt aber auch tie­fer bli­cken und führt am kon­kre­ten Einzelbeispiel die Behauptungen von Christenverfolgungen in der DDR ad absur­dum.

Denn der katho­li­sche Kindergarten schreibt über sich selbst:

“Im Jahre 1862 wird vom Konvent der Heiligenstädter Schulschwestern in der Gemeinde Niederorschel ein Altenheim mit einer ‘Kinderverwahranstalt’, das ‘St.Josefshaus’ gegrün­det. Daraus ent­wi­ckelte sich unser Kindergarten.”

Und als Kinderverwahranstalt wur­den und wer­den Kindergärten (heuer sprach­ver­hun­zend Kita genannt) in der Bundesrepublik ange­se­hen. In der DDR waren sie statt­des­sen Teil der Volksbildung.

Tja, und dann schreibt der katho­li­sche Kindergarten über seine Entwicklung zu DDR-Zeiten:

“Zunächst war der Kindergarten unter­ge­bracht in der aus­ge­bau­ten alten Scheune, in einem Saal mit Bühne. Durch Um- und Anbau im Bereich des Altenheimes erhielt auch der Kindergarten 1970 zwei neue Gruppenräume. Eine Veränderung gab es im Februar 1979. Die Heiligenstädter Schulschwestern gaben die Leitung des Kindergartens ab. Frau Marianne Stolze wurde die Leitung des Kindergartens über­tra­gen. Ab 1982 herrschte rege Bautätigkeit. Das Altenheim erhielt einen neuen Seitenflügel. Die Räume des Erdgeschosses waren für den Kindergarten vor­ge­se­hen. So konn­ten 1985 etwa 100 Kinder mit den Erzieherinnen in die neuen Gruppen- und die dazu­ge­hö­ri­gen Nebenräume ein­zie­hen. Im Jahr dar­auf wurde auch das Außengelände mit dem Spielplatz fer­tig.”

Kein Wort von Behinderung… Und natür­lich konn­ten diese Entwicklungen auch nicht ohne Einverständnis des Staates erfol­gen. Sie muß­ten wohl auch nicht im Widerstandskampf gegen mili­tante Atheisten erkämpft wer­den. Ansonsten hätte man sei­tens der Kirche bestimmt freu­dig dar­über berich­tet. Weiterer Kommentar über­flüs­sig!

Zur Zeit nach 1989 heißt es wei­ter:

“Im Zuge der poli­ti­schen Wende 1989 und der Umstrukturierung der Gesellschaft über­trug die poli­ti­sche Gemeinde ihren kom­mu­na­len Kindergarten und die Kinderkrippe in die Trägerschaft des katho­li­schen Pfarrgemeinde. Mit dem 1. September 1993 wurde die­ser Schritt voll­zo­gen und die zusam­men­ge­leg­ten Kindereinrichtungen tra­gen von da an den Namen: Katholischer Kindergarten ‘St.Marien’ in Niederorschel.”

Und hier wären wir wie­der bei den schon ein­gangs gestell­ten Fragen…

[Erstveröffentlichung: Freigeist Weimar]