WEIMAR. (fgw) Zum Wochenende flatterte dem Freigeist eine Pressemitteilung des katholischen Bistums Erfurt ins Haus, überschrieben mit ” Trägerschaft für den katholischen Kindergarten in Niederorschel neu geregelt – Einvernehmen zwischen der Kirchengemeinde und der Kommune wieder hergestellt”. Überschrift und nebulöser Text warfen sofort Fragen auf, frei nach Bertolt Brechts bekannten Fragen eines lesenden Arbeiters. Aber angesichts eben der nebulösen Aussagen seitens der geistlichen Herren, gestattet es sich der Freigeist, seine Fragen auch mit vielleicht etwas spekulativen Gedanken zu verbinden.
Frei nach Bertolt Brecht fragt der Freigeist aus Weimar, der Stadt von Goethe und Schiller
In der Pressemitteilung vom 25.09.2012 heißt es:
“Bis 1993 bestanden in Niederorschel der kommunale Kindergarten “An der Aue 11″ sowie der Katholische Kindergarten “St. Marien” der Kirchengemeinde in den Räumen des Altenheims “St. Josef”. Im Hinblick auf die sinkende Bevölkerungszahl verständigten sich die Gemeinde Niederorschel und die Kirchengemeinde im August 1993 darauf, beide Kindergärten zusammenzulegen und zwar in Trägerschaft der Katholischen Kirchengemeinde.”
Von wem ging denn diese Anregung aus? Und warum mußte unbedingt der religiös und weltanschaulich neutrale kommunale Kindergarten in kirchliche Trägerschaft gegeben werden?
“Für den Betrieb des Kindergartens übertrug die Gemeinde 1995 mit Vertrag das Eigentum an dem bisher kommunal eingerichteten Kindergarten ‘An der Aue 11′ auf die Katholische Kirchengemeinde.”
Das heißt doch wohl, daß die Gemeindevertretung (in der die CDU noch heute die absolute Mehrheit stellt) kommunales Eigentum verschenkt hat… Und dem hat die Kommunalaufsicht zugestimmt? Eine Behörde, die doch ansonsten mit Argusaugen darauf achtet, daß öffentliches Eigentum wirtschaftlich verwertet wird, also nicht unter Wert verkauft, und auch nicht einfach so verschenkt…
“Im Zuge von Strukturveränderungen im Bistum Erfurt übertrug die Kirchengemeinde die Betriebsträgerschaft der Kita ‘St. Marien’ im Januar 2011 auf die neu gegründete ‘St. Martin’ – Katholische Kindertageseinrichtungen im Bistum Erfurt gGmbH. Dazu schloss sie mit der ‘St. Martin’ gGmbH im Mai 2011 einen Betriebsübertragungsvertrag.”
Soso, da übertrug also die örtliche Kirchgemeinde das ihr übertragene Eigentum an einen kirchlichen Sozialkonzern.
“In der Folgezeit wurden Zweifel laut, ob die damalige Übertragung der Betriebsträgerschaft von der Kirchengemeinde auf die ‘St. Martin’ gGmbH ohne die ausdrückliche Zustimmung der Gemeinde möglich war.”
Wer äußerte denn diese Zweifel? Wie wurden diese begründet? Was steht denn im Übereignungsvertrag von 1995? Hat sich etwa die katholische Kirche hier wieder einmal über weltliches Recht hinweg gesetzt und kommunale Mitspracherechte einfach negiert? Letzteres muß wohl der Fall sein, denn in der Pressemitteilung heißt es weiter:
“So kam es im September 2012 zu Gesprächen zwischen Vertretern der Gemeinde Niederorschel, der ‘St. Martin’ gGmbH sowie der Kirchengemeinde Niederorschel, um Bedenken aus der Welt zu schaffen.”
Die seit Jahrhunderten zum Gewohnheitsrecht gewordene Selbstherrlichkeit der katholischen Priesterkaste muß nun wohl doch etwas übers Ziel hinausgeschossen sein. Denn wie sonst kann es in einer Gemeinde im sogenannten katholischen Eichsfeld (mit CDU-dominiertem Gemeinderat!) zu Bedenken und gar zu Mißtrauen gegenüber der katholischen Kirche gekommen sein? Anders kann folgende Passage eigentlich nicht interpretiert werden:
“Dabei wurde übereinstimmend festgestellt, dass das Ziel aller Überlegungen die Gewährleistung eines von Vertrauen und gegenseitigem Verständnis getragenen künftigen Miteinanders der Gemeinde und der Kirchengemeinde sei. Die Alternativen zur Erreichung dieses Ziels wurden Ende September 2012 zwischen den Vertragspartnern erörtert. Im Ergebnis dieser Besprechungen steht nun fest, dass die Trägerschaft für die Katholische Kindertageseinrichtung ‘St. Marien’ von der ‘St. Martin’ gGmbH auf die Kirchengemeinde Niederorschel mit Wirkung zum 1. Januar 2013 zurückübertragen wird.”
Nun, der innerkirchliche Vertrag muß wohl rechtswidrig gewesen sein, anders kann man sich die Rückübertragung des Kindergartens an die Ortskirche nicht erklären. Aber das dürfte den geistlichen Herren nicht wirklich schwer gefallen sein, denn so bleibt die Kindereinrichtung nach wie vor in kirchlicher Hand… Und das ist für die Priesterkaste das wichtigste.
Die ganze Angelegenheit Niederorschel (rund 3.750 Einwohner) läßt aber auch tiefer blicken und führt am konkreten Einzelbeispiel die Behauptungen von Christenverfolgungen in der DDR ad absurdum.
Denn der katholische Kindergarten schreibt über sich selbst:
“Im Jahre 1862 wird vom Konvent der Heiligenstädter Schulschwestern in der Gemeinde Niederorschel ein Altenheim mit einer ‘Kinderverwahranstalt’, das ‘St.Josefshaus’ gegründet. Daraus entwickelte sich unser Kindergarten.”
Und als Kinderverwahranstalt wurden und werden Kindergärten (heuer sprachverhunzend Kita genannt) in der Bundesrepublik angesehen. In der DDR waren sie stattdessen Teil der Volksbildung.
Tja, und dann schreibt der katholische Kindergarten über seine Entwicklung zu DDR-Zeiten:
“Zunächst war der Kindergarten untergebracht in der ausgebauten alten Scheune, in einem Saal mit Bühne. Durch Um- und Anbau im Bereich des Altenheimes erhielt auch der Kindergarten 1970 zwei neue Gruppenräume. Eine Veränderung gab es im Februar 1979. Die Heiligenstädter Schulschwestern gaben die Leitung des Kindergartens ab. Frau Marianne Stolze wurde die Leitung des Kindergartens übertragen. Ab 1982 herrschte rege Bautätigkeit. Das Altenheim erhielt einen neuen Seitenflügel. Die Räume des Erdgeschosses waren für den Kindergarten vorgesehen. So konnten 1985 etwa 100 Kinder mit den Erzieherinnen in die neuen Gruppen- und die dazugehörigen Nebenräume einziehen. Im Jahr darauf wurde auch das Außengelände mit dem Spielplatz fertig.”
Kein Wort von Behinderung… Und natürlich konnten diese Entwicklungen auch nicht ohne Einverständnis des Staates erfolgen. Sie mußten wohl auch nicht im Widerstandskampf gegen militante Atheisten erkämpft werden. Ansonsten hätte man seitens der Kirche bestimmt freudig darüber berichtet. Weiterer Kommentar überflüssig!
Zur Zeit nach 1989 heißt es weiter:
“Im Zuge der politischen Wende 1989 und der Umstrukturierung der Gesellschaft übertrug die politische Gemeinde ihren kommunalen Kindergarten und die Kinderkrippe in die Trägerschaft des katholischen Pfarrgemeinde. Mit dem 1. September 1993 wurde dieser Schritt vollzogen und die zusammengelegten Kindereinrichtungen tragen von da an den Namen: Katholischer Kindergarten ‘St.Marien’ in Niederorschel.”
Und hier wären wir wieder bei den schon eingangs gestellten Fragen…
[Erstveröffentlichung: Freigeist Weimar]