Leicht bekleidete Frauen werden als Objekte wahrgenommen. Was Feministinnen schon lange vermuteten und Chauvinisten sowieso schon wussten, scheint sich nun zu bestätigen. Belgische und US-amerikanische Forscher haben nun in der Fachzeitschrift Psychological Science (» Zum Artikel) eine empirische Studie veröffentlicht, die beweist, dass die psychologische Bewertung einer leicht bekleideten Frau eher der eines Gebäudes entspricht, anstatt einer Persönlichkeit. Leicht bekleidete Männer hingegen würden eher als Personen wahrgenommen. Der Effekt wurde nicht nur bei männlichen Probanden, sondern auch bei Frauen festgestellt. Die Technik, mit der bei der Studie gearbeitet wurde war denkbar einfach: Werden Fotos auf den Kopf gestellt, haben Menschen Probleme, Gesichter und Personen wiederzuerkennen. Bei Objekten hingegen bestehen diese Probleme nicht. So wurden Frauen- und Männerfotos einfach “auf den Kopf gestellt”. Die Teilnehmer erkannten Fotos mit leicht bekleideten Frauen deutlich schlechter wieder.
Wollte man Werbung mit leicht bekleideten Frauen verbieten, könnte man in dieser Studie ein Wurmloch von § 4 Nr. 1 UWG zu Art. 1 I GG sehen und allzu freizügige Werbekampagnen als objektifizierend und damit menschenverachtend einstufen. Die Düring’sche Objektsformel (AöR 1956, 117, 127) sieht die Menschenwürde nämlich dann als verletzt an, wenn ein Mensch zu einem “bloßen Objekt im Staate” gemacht wird. Allerdings ist die Formel in ihrer Leistungsfähigkeit begrenzt und wird wohl kaum in der gleichen Intensität im Rahmen mittelbarer Drittwirkung bei § 4 Nr. 1 UWG anzuwenden sein wie im Subordinationsverhältnis zwischen Staat und Bürger. Bleibt zu hoffen, dass dies allgemeine Ansicht bleibt!
Alexander Goldberg
Berlin, 9. April 2012