Der Schritt des französischen Parlaments, künftig den absichtlichen Verschleiß von Industrieprodukten als Betrugsdelikt bewerten zu wollen, kann nur begrüßt werden, ist aber lange überfällig.
Allerdings wird es schwierig sein, den betrügerischen Herstellern deren Absicht nachzuweisen, sind doch auch französische Richter oftmals sehr realitätsfremd, wenn es um die Interessen der Herrschenden geht.
Dennoch ist die Verabschiedung des neuen Gesetzes, das derzeit noch nicht rechtskräftig ist, ein Schritt in die richtige Richtung.
Die Franzosen, die das neue Gesetz zur Verabschiedung eingebracht haben, scheinen Luzifer-Lux zu lesen (*lach*). Denn weit wirksamer als der zukünftige Straftatbestand und die damit verbundene schwierige Beweisführung ist das Vorhaben, die Hersteller und Importeure - ab einem gewissen Warenwert - zur Kennzeichnung ihrer Produkte zu verpflichten. Potentielle Kunden sollen so die Möglichkeit erhalten, sich vorab über die zu erwartende Haltbarkeit des Produktes und die Zeitdauer, in der für das Produkt Ersatzteile verfügbar sind, zu informieren. Und genau das habe ich schon lange gefordert.
Doch sollte niemand schon jetzt die Sektkorken knallen lassen. Frankreich hatte sich in der Vergangenheit bereits gegen den Industrieschrott gewährt. Ohne Erfolg. Es musste sogar draufzahlen. Und in Zeiten von €U-Diktat und TTIP wird es für Frankreich nicht leichter als damals werden, den Kampf gegen die industrielle Schrottproduktion zu gewinnen.
Andererseits könnte Frankreich Produkte auf den Markt bringen, die keinen absichtlichen Verschleiß aufweisen. Das wäre die beste Werbung für französische Produkte und gleichzeitig eine Kampfansage an die Schrottproduzenten. Doch ganz so einfach ist auch das nicht.
Kaufen für die Müllhalde
Allerdings wird es schwierig sein, den betrügerischen Herstellern deren Absicht nachzuweisen, sind doch auch französische Richter oftmals sehr realitätsfremd, wenn es um die Interessen der Herrschenden geht.
Dennoch ist die Verabschiedung des neuen Gesetzes, das derzeit noch nicht rechtskräftig ist, ein Schritt in die richtige Richtung.
Die Franzosen, die das neue Gesetz zur Verabschiedung eingebracht haben, scheinen Luzifer-Lux zu lesen (*lach*). Denn weit wirksamer als der zukünftige Straftatbestand und die damit verbundene schwierige Beweisführung ist das Vorhaben, die Hersteller und Importeure - ab einem gewissen Warenwert - zur Kennzeichnung ihrer Produkte zu verpflichten. Potentielle Kunden sollen so die Möglichkeit erhalten, sich vorab über die zu erwartende Haltbarkeit des Produktes und die Zeitdauer, in der für das Produkt Ersatzteile verfügbar sind, zu informieren. Und genau das habe ich schon lange gefordert.
Doch sollte niemand schon jetzt die Sektkorken knallen lassen. Frankreich hatte sich in der Vergangenheit bereits gegen den Industrieschrott gewährt. Ohne Erfolg. Es musste sogar draufzahlen. Und in Zeiten von €U-Diktat und TTIP wird es für Frankreich nicht leichter als damals werden, den Kampf gegen die industrielle Schrottproduktion zu gewinnen.
Andererseits könnte Frankreich Produkte auf den Markt bringen, die keinen absichtlichen Verschleiß aufweisen. Das wäre die beste Werbung für französische Produkte und gleichzeitig eine Kampfansage an die Schrottproduzenten. Doch ganz so einfach ist auch das nicht.
Kaufen für die Müllhalde