Französische Fernseh- und Radiosender dürfen in ihren Ausstrahlungen nicht mehr dafür werben, dass die Zuschauer ihre zusätzlichen Angebote auf Facebook oder Twitter besuchen. Eine entsprechende Entscheidung füllten die zuständigen Regulierungsstellen, die damit gegen Schleichwerbung vorgehen wollen.
Grundsätzlich spricht für die Behörden nichts dagegen, dass die Sender einen Twitter-Feed oder eine Facebook-Seite betreiben. Allerdings ist es ihnen beispielsweise nicht mehr erlaubt, während einer Nachrichtensendung den Hinweis zu geben, dass die Zuschauer für weitere oder aktuellere Informationen dem Twitter-Feed folgen oder die jeweilige Facebook-Seite besuchen sollen.
Die Behörden sehen in den Hinweisen unerlaubte Schleichwerbung für die beiden aktuell erfolgreichsten Social Networking-Plattformen. Demnach sei es gerade gegenüber kleineren Angeboten in dem Bereich unfair, wenn ausgerechnet die großen Plattformen, die bereits Milliarden von Dollar wert sind, gegenüber den Zuschauern angepriesen werden.
Die Entscheidung ist letztlich umstritten. Einerseits gibt es Verständnis für die Haltung der Behörden, dass eine anders lautende Entscheidung letztlich Tür und Tor für die Platzierung von Schleichwerbung öffnen würde. Andererseits werden gerade Facebook und Twitter inzwischen von vielen Nutzern als öffentliche Räume wahrgenommen, in denen ein wichtiger Teil des Informationsflusses stattfindet.