Ein Geistesgestörter hatte in Frankreich seine Großmutter mit der Axt zerschlagen. Auf Grund seiner geistigen Verfassung wollte und konnte man diesen Mörder gerichtlich nicht belangen.
Der Vater des Mörders und Sohn der Ermordeten gab sich damit nicht zufrieden und zog vor Gericht.
Seiner Meinung nach müsse jemand die Verantwortung für den Mord tragen, da der geistesgestörte Mörder in psychischer Behandlung und wegen seiner Gewalttätigkeit mehrfach aufgefallen war.
Erstmals verurteilte nun ein Gericht in Frankreich die behandelnde Psychiaterin wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung und zur Entschädigungszahlung an die klagenden Hinterbliebenen.
Die Psychiaterin hatte sich geweigert, die akute Gemeingefährlichkeit ihres Patienten anzuerkennen und somit dem Mord Vorschub geleistet.
Einerseits beinhaltet dieses Urteil ein gewisses Missbrauchspotential, da damit Psychiater zu Fehleinschätzungen animiert werden könnten. Das würde besonders auffallen, wenn dadurch politische Gegner ausgeschaltet werden.
Andererseits ist dieses Urteil längst überfällig gewesen.
Seit Jahren fordere nicht nur ich insbesondere die Bestrafung von Psychiatern, die sexuellen Gewalttätern postive Sozialprognosen attestierten und vielen Patienten damit oftmals den Freiraum verschafften, Wiederholungsstraftaten zu begehen.
Es ist immer wieder vorgekommen, dass Psychiater der Meinung waren, durch beschwichtigende Gespräche würde sich wenn nicht der, dann einer der stärksten Triebe des Menschen "behandeln" lassen und es ginge von ihren Patienten "keinerlei Gefahr" mehr aus. Wie oft lagen die Ärzte damit daneben?
In diesen Fällen hat meiner Meinung nach ein behandelnder Arzt die volle Verantwortung für seine Komplizenschaft zu tragen.
Diese Verantwortung müsste allerdings ebenso für die Justiz gelten.
Wenn beispielsweise Richter der Meinung sind, einem bereits wegen mehrfacher Raubstraftaten zur Bewährung verurteilten Serienräuber erneut eine Bewährungstrafe zu verschaffen, obwohl dieser Räuber gegen seine Bewährung verstossen hatte.
Jede Wiederholungstat dieses Räubers wurde dann vom Richter mindestens begünstigt. Demzufolge hat dann dieser Richter die volle Verantwortung für seine falsche "Sozialprognose" zu tragen. Passiert das mehrfach, ist dieser Richter in meinen Augen unfähig, sein Amt auszuführen.
Nicht, dass wir uns falsch verstehen. Ich warne vor den Missbrauch, der dadurch entstehen kann.
Aber vor den Mißbrauch, der existiert, weil Richter und Ärzte offensichtlich mit der ihnen übertragenen Verantwortung - aus welchem Grund auch immer - überfordert sind, warne ich ebenso.
Der Vater des Mörders und Sohn der Ermordeten gab sich damit nicht zufrieden und zog vor Gericht.
Seiner Meinung nach müsse jemand die Verantwortung für den Mord tragen, da der geistesgestörte Mörder in psychischer Behandlung und wegen seiner Gewalttätigkeit mehrfach aufgefallen war.
Erstmals verurteilte nun ein Gericht in Frankreich die behandelnde Psychiaterin wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung und zur Entschädigungszahlung an die klagenden Hinterbliebenen.
Die Psychiaterin hatte sich geweigert, die akute Gemeingefährlichkeit ihres Patienten anzuerkennen und somit dem Mord Vorschub geleistet.
Einerseits beinhaltet dieses Urteil ein gewisses Missbrauchspotential, da damit Psychiater zu Fehleinschätzungen animiert werden könnten. Das würde besonders auffallen, wenn dadurch politische Gegner ausgeschaltet werden.
Andererseits ist dieses Urteil längst überfällig gewesen.
Seit Jahren fordere nicht nur ich insbesondere die Bestrafung von Psychiatern, die sexuellen Gewalttätern postive Sozialprognosen attestierten und vielen Patienten damit oftmals den Freiraum verschafften, Wiederholungsstraftaten zu begehen.
Es ist immer wieder vorgekommen, dass Psychiater der Meinung waren, durch beschwichtigende Gespräche würde sich wenn nicht der, dann einer der stärksten Triebe des Menschen "behandeln" lassen und es ginge von ihren Patienten "keinerlei Gefahr" mehr aus. Wie oft lagen die Ärzte damit daneben?
In diesen Fällen hat meiner Meinung nach ein behandelnder Arzt die volle Verantwortung für seine Komplizenschaft zu tragen.
Diese Verantwortung müsste allerdings ebenso für die Justiz gelten.
Wenn beispielsweise Richter der Meinung sind, einem bereits wegen mehrfacher Raubstraftaten zur Bewährung verurteilten Serienräuber erneut eine Bewährungstrafe zu verschaffen, obwohl dieser Räuber gegen seine Bewährung verstossen hatte.
Jede Wiederholungstat dieses Räubers wurde dann vom Richter mindestens begünstigt. Demzufolge hat dann dieser Richter die volle Verantwortung für seine falsche "Sozialprognose" zu tragen. Passiert das mehrfach, ist dieser Richter in meinen Augen unfähig, sein Amt auszuführen.
Nicht, dass wir uns falsch verstehen. Ich warne vor den Missbrauch, der dadurch entstehen kann.
Aber vor den Mißbrauch, der existiert, weil Richter und Ärzte offensichtlich mit der ihnen übertragenen Verantwortung - aus welchem Grund auch immer - überfordert sind, warne ich ebenso.