FragDenStaat darf das Glyphosat-Gutachten wieder zeigen

FragDenStaat darf das Glyphosat-Gutachten wieder zeigenEs ist ein Etappensieg für FragDenStaat in Sachen Urheberrecht: Die Plattform darf das Glyphosat-Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) erst einmal wieder offiziell veröffentlichen.

Das entschied das Landgericht Köln gestern und hob damit die einstweilige Verfügung auf, welche die 14. Zivilkammer auf Antrag der zum Bundeslandwirtschaftsministerium gehörenden Behörde im April dieses Jahres erlassen hatte.

Interessierte können die BfR-Einschätzung zu Krebsrisiken des Pflanzengiftes deshalb zumindest vorübergehend  wieder online nachlesen, ohne dazu selbst die Herausgabe des Dokuments auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes beantragen zu müssen.

Merke: Auch Abmahnen will gelernt sein!

Allerdings ist damit der dem Fall zugrundeliegende Urheberrechtsstreit noch nicht entschieden. Die Richter kassierten die frühere Anordnung aufgrund von Unachtsamkeiten der Anwaltskanzlei Gleiss Lutz, denn deren fünfmal! zugestellte Abmahnschreiben waren durch die Bank bei den Stempeln oder Unterschriften fehlerhaft.


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