Fotowettbewerbe

Es ist wieder soweit, bei den Fotowettbewerben einer meiner beiden Lieblingszeitschriften werde ich wieder mitmachen. Gleich zu mehreren verschiedenen Themen habe ich passende Fotos. Einen Teil dieser Bilder habe ich bereits hochgeladen, für den letzten Wettbewerb muss ich noch ein oder zwei Fotos suchen, dann kann auch hier der Upload erfolgen. Und wie schon bereits früher erwähnt, das Mitmachen ist mir wichtig, nicht das gewinnen. Klar werde ich mich über einen Platz unter den 10 Erstplatzierten freuen, doch hier ist es der olympische Gedanke der zählt.
Durch einen Eintrag auf facebook bin ich auf einen weiteren Wettbewerb aufmerksam geworden:eine exclusive Kameramarke veranstaltet zusammen mit einem Fotobuchhersteller einen Wettbewerb. Hört sich ja im ersten Moment nicht schlecht an, aber als ich mir die Liste der Preise für diesen Contest angesehen habe, habe ich ungläubig geguckt, dann die Teilnahmebedingungen gelesen und gedacht, dass ist ein Scherz.
Aber Pustekuchen! Der erste Preis ist eine dieser sicherlich sehr guten Kamera. Aber nicht für immer und ewig, nein, die Kamera wird dem Sieger für eine Woche überlassen. Danach muss die Kamera wieder zurückgegeben werden. Was ist das denn? Nicht Greifbares in der Hand als die Erinnerung mit dieser Kamera ein paar Tage fotografiert zu haben? Über den zweiten Preis: einen 1-tägigen Workshop kann man streiten, und zum dritten Preis, einem Fotobuch fällt mir auch nichts mehr ein.
Mit ein wenig Überlegung hätte man sicherlich attraktivere Preise finden können ...

Fotowettbewerbe


manchmal findet man an einer
Location noch Überreste aus der analogen Zeit


Und dann noch die Teilnahmebedingungen, die sich mit der weiteren Verwendung der hochgeladenen Fotos, der Siegerfotos beschäftigen (Auszug):
Mit der Teilnahme ... räumt der Teilnehmer XXXXXX und den mit XXXXXX verbundenen Unternehmen an den hochgeladenen Fotos unwiderruflich ein einfaches, übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung ganz oder in Teilen für alle Nutzungsarten in körperlicher und unkörperlicher Form ein, insbesondere das Recht der Veröffentlichung, der Vervielfältigung und Verbreitung in allen Medien und sämtlichen Vertriebs- und Verbreitungskanälen.
Erfasst sind insbesondere folgende Nutzungsarten:
- die Präsentation in Ausstellungen, an Points-of-Sale sowie im Internet;- die Aufnahme in andere Werke, auch Veröffentlichungen durch Dritte in Presseberichterstattungen, die der Darstellung der Leistungen von XXXXXX dienen;- die digitale oder sonstige elektronische Speicherung und Vervielfältigung sowie Nutzung in Datenbanken, Online-Diensten und elektronischen Netzwerken;- die Bereithaltung zum Abruf, die Übermittlung und öffentliche Wiedergabe;- das Recht zur Änderung, Bearbeitung, Digitalisierung oder sonstige Umgestaltung jeder Art, soweit dadurch die Urheberpersönlichkeitsrechte des Vertragspartners nicht verletzt werden.Klar, dass heutzutage von Firmen versucht wird, die Kosten für Werbung, für Promotion so niedrig als möglich zu halten, aber so, nein Danke, ohne mich kann ich da nur sagen. Und wie ich aus den bisherigen Kommentaren anderer Berufs- und Amateurfotografen herauslesen konnte, sind diese auch der Meinung, dass das was da "geboten" wird mehr als peinlich ist.Nun ja, es werden wohl genug Leute mitmachen, allein der Gedanke, solch eine Kamera "mal zu besitzen" wird viele reizen.Ok, sollen sie. Ich weiß nur, wenn ich mal solche eine Kamera in der Hand halten will, melde ich mich bei einem Bekannten im Rheinland an, dann darf ich "das Teil" auch mal in der Hand halten, auch mal benutzen.

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