Forderung nach Einschlagstopp für alte Buchwälder im Staatswald ist berechtigt

„Die Forderung der Umweltverbände nach einem vorläufigen Einschlagstopp in allen alten Buchenwäldern in Staatshand, bis entsprechend dem Ziel der Nationalen Biodiversitätsstrategie 10 Prozent des Staatswaldes bzw. 5 Prozent der gesamten Waldfläche rechtlich verbindlich aus der forstlichen Nutzung genommen sind, ist angesichts der schleppenden Umsetzung der Naturwaldziele gerechtfertigt.“ Mit diesen Worten unterstützt die Sprecherin für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Behm, den Vorstoß der Umweltverbände zur Sicherung alter Wälder in Staatshand.

„Die für den Erhalt der biologischen Vielfalt besonders wichtigen alten Wälder sind für eine Sicherung als Urwälder von morgen besonders geeig-net. Angesichts der großen Widerstände, die Naturwaldziele der Biodiversi-tätsstrategie umzusetzen, ist die Befürchtung, diese Wälder könnten vor einer möglichen Sicherung als Urwald von morgen noch durch umfängliche Einschläge in ihrem Naturschutzwert beeinträchtigt werden, alles andere als abwegig“, sagt Behm zur Begründung. „Um sicherzustellen, dass diese Entwertung unterbleibt, sollten die Forstbetriebe des Bundes und der Länder von ihren Regierungen zu einem vorläufigen Einschlagstopp in diesen Wäldern verpflichtet werden bzw. eine Selbstverpflichtung eingehen.“

„Allerdings sollte dieser Einschlagstopp nicht auf alte Buchenwälder begrenzt werden, sondern für alle besonders alten Wälder gelten,“ ergänzt Behm. „Denn das Naturwalderbe sollte in Deutschland nicht nur Buchenwälder umfassen, sondern alle in Deutschland von Natur aus vertretenen Waldtypen.“


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