Forderung eines Gesetzes zur Gleichstellung in der Privatwirtschaft

gleichstellung-gender-mainstreaming-gleichberechtigung-mann-maenner-frau-frauenEs ist immer wieder interessant zu lesen, mit welcher Drei­stigkeit Politiker lügen, um sich selbst und den Frauen Vor­teile zu verschaffen. Auch im Antrag der Freien Hansestadt Bremen ist mal wieder die Rede von der 23%igen Lohnlüge und als Hinweis die Be­haup­tung, Tendenz steigend. Be­trie­be sollen zu diversen Maß­nah­men gesetzlich verpflichtet werden, die logischerweise Mehrausgaben be­in­hal­ten, welche natürlich selber getragen müssen. Des weiteren sollen Arbeitgeber zur Schaffung von familiengerechten Arbeitsbedingungen verpflichtet werden, allerdings  unter Berücksichtigung des betrieblich Machbaren.

Aufschlussreich sind die Massnahmen, Vorschriften und - man kann es gar nicht anders benennen - Bevormundung, die sich die Wirtschaft gefallen lassen soll.

Antrag der Freien Hansestadt Bremen · Entschließung des Bundesrates zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft

Der Bundesrat möge beschließen:

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf einzubringen, mit dem die Gleichstellung von Frauen und Männern gefördert wird sowie bestehende Diskriminierungen wegen des Geschlechts im Arbeitsleben beseitigt und künftige verhindert werden. Es sind klare und wirksame gesetzliche Regelungen zu schaffen, die Unternehmen der Privatwirtschaft in die Pflicht nehmen, jegliche Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu unterlassen und darüber hinaus durch positive Maß­nah­men die Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb durchzusetzen.

[..]Es ist deshalb erforderlich, den Arbeitgeber gesetzlich zu verpflichten, sich durch systematische Maßnahmen Kenntnis von der Beschäftigten- und Entgeltstruktur in seinem Betrieb zu verschaffen und diese in nachvollziehbarer Weise zu doku­men­tie­ren. Eine solche Dokumentation kann als Nachweis und Grundlage für eine gericht­li­che Durchsetzung von Gleichbehandlungsansprüchen dienen.

Den betrieblichen Interessenvertretungen und den jeweiligen Frauenbeauftragten soll­te es ermöglicht werden, die Einhaltung der Dokumentationspflichten des Arbeit­ge­bers durch  unbürokratische Kontrollen zu überprüfen. Dabei sollte auch eine mög­li­che Einbeziehung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes nach § 25 des All­ge­mei­nen Gleichbehandlungsgesetzes geprüft werden.

Darüber hinaus ist zu prüfen, ob flankierend ein Verbandsklagerecht für bestimmte Interessenverbände eingeführt werden sollte, um die Durchsetzung der Pflichten des Arbeitgebers zu verbessern.  Gewerkschaften, aber auch Verbände, die sat­zungs­ge­mäß die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter zum Ziel haben, könnten gegebenenfalls berechtigt werden, die Einhaltung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft aus eigenen Rechten zu überwachen und gerichtlich einzufordern. Bundesrat


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