FOGAIBA stellt 1,7 Millionen Euro für die Verhütung von Waldschäden bereit

Fondo de Garantía Agraria y Pesquera de las Islas Baleares (FOGAIBA) hat einen Zuschuss für Investitionen angekündigt, um Waldschäden durch Waldbrände, Naturkatastrophen und und andere Katastrophen zu verhindern.

Es handelt sich um eine im Plan de Desarrollo Rural (PDR) vorgesehene Beihilfelinie zur Förderung von Maßnahmen, die von Eigentümern und Inhabern von Waldflächen und ihren Verbänden im Bereich der Brandbekämpfung durchgeführt werden.

FOGAIBA stellt Millionen Euro Verhütung Waldschäden bereit

FOGAIBA stellt 1,7 Millionen Euro für die Verhütung von Waldschäden bereit

Aus dem Fonds impuesto de turismo sostenible (ITS) sind insgesamt 1,7 Millionen Euro vorgesehen, die erhöht werden könnten. Der territoriale Anwendungsbereich dieser Beihilfen ist die Autonome Gemeinschaft der Balearen.

Mit dieser Hilfslinie sollen fünf verschiedene Aktionen gefördert werden. Einerseits der Band- oder Waldbrandschutzbereich, der darin besteht, einen Waldbrandschutzbereich um Häuser, Gebäude oder Einrichtungen herum zu öffnen oder zu erhalten, die die Entstehung oder Ausbreitung eines Brandes verhindern und als Schutzraum gegen einen Waldbrand dienen.

Andererseits sieht sie die Ausdünnung der Bäume vor, bei der Bäume in Waldbeständen mit mehr als 800 Fuß / ha gefällt werden, um die Widerstandsfähigkeit gegen Waldbrände oder längere Dürreperioden zu erhöhen. Dazu gehört auch die Bewirtschaftung von Waldbäumen, die von Naturkatastrophen betroffen sind, und damit die Forstarbeit an Bäumen, die den Erhaltungszustand der Lebensräume verbessern, die von Waldbränden, Stürmen, Überschwemmungen, Waldschädlingen und -krankheiten, Tornados oder Schnee, unter anderem, betroffen sind.

Schließlich sieht diese Linie auch die Wiederbelebung von Kulturen in Terrassengebieten und die Ausarbeitung von Waldplanungsinstrumenten vor.

Begünstigte der Subventionen können Eigentümer oder Inhaber von Waldflächen sein, die sich in einem Gebiet befinden, das als hoch- oder mittelbrandgefährdet eingestuft wird und über einen nachhaltigen Forstmanagementplan verfügt.

Alle Maßnahmen müssen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Vierten Brandschutzplans entwickelt werden, und alle Reste der Arbeiten müssen aus dem Wald entfernt oder vor Ort zerkleinert werden.

Die maximale förderfähige Investition beträgt 30.000 EUR pro Begünstigten. Die Frist für die Einreichung von Anträgen beginnt am Tag nach der Veröffentlichung dieser Resolution im BOIB (d.h. am 18. Dezember) und endet am 28. Februar 2020.


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