Flyer-Werbung an Autos nur noch mit Genehmigung

Haben Sie auch schon einmal an Ihren Auto Werbeflyer oder Visitenkarten am Scheibenwischer entdeckt und sich gefreut über informativen Werbung? Dies könnte bald ein Ende haben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun für diese Art von Promotion die Verhängung eines Bussgeldes gebilligt. Werbeflyer und sonstige Handzettel dürfen nun nur noch mit Zustimmung des zuständigen Ordnungsamtes noch an Fahrzeugen angebracht werden.
Auch der Einwand eines Autohändlers, es würde sich um Gemeingebrauch von Parkplätzen und Straßen handeln, wurde von den dem OLG nicht anerkannt. Der Händler klagte gegen ein Bussgeld in Höhe von Euro 200 wegen solch einer Werbung mit Visitenkarten, welche er an Autos in seinem Stadtteil angebracht hatte.
Nach Ansicht des der Richter geht diese Art der Promotion über den Gemeingebrauch hinaus. Durch die Werbemassnahme werde die Strassen verunreinigt und hierdurch der Reinigungsaufwand erhöht. Den Städten und Gemeinde bliebe es jedoch selbst frei gestellt, ob hierfür Sondergenehmigungen erteilt werden.

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