Flughafen: Manche Gegner sind schlicht unverschämt!

Von Schalies

Keine Frage, die aktuelle Entwicklung des Lübecker Flughafens bietet derzeit leider weit mehr Anlass zur Sorge als zu überschwänglicher Freude. Dies gilt  für mich als juristischem Initiator des erfolgreichen Bürgerentscheides natürlich im besonderen Maße. Auch wenn ich nun weit davon entfernt bin, in das Lager der Flughafengegner zu wechseln, habe ich durchaus ein gewisses Verständnis dafür, wenn sich jetzt ausgewiesene Skeptiker des Weiterbetriebes des Regionalflughafens in Ihrer Ablehnung bestätigt fühlen.

Was mich allerdings in diesen Tagen zuweilen schier fassungslos macht, sind die teilweise sehr persönlichen Anwürfe, die mich gelegentlich erreichen. Da wird so getan, als hätte ich höchstpersönlich die Entscheidung zum Weiterbetrieb und Ausbau des Flughafens Blankensee getroffen und damit ebenso persönlich zu verantworten. Tatsächlich waren es doch aber die Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Lübeck, die sich am 25.April 2010 mit einer überwältigenden Zwei-Drittel-Mehrheit dafür ausgesprochen hatten, dem städtischen Airport noch eine letzte Chance zu geben.

Damit reduziert sich in sachlicher Hinsicht der Vorwurf gegen mich eigentlich im Wesentlichen darauf, dass ich juristisch dafür gesorgt habe,  der Auffassung der überwiegenden Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in Sachen Flughafen gegenüber der ablehnenden Haltung der Bürgerschaftsmehrheit aus SPD, Linken und Grünen zur Geltung zu verhelfen.

Dieser Umstand entbehrt nun wiederum nicht einer gewissen Komik, gehören doch die Landesverbände der genannten Parteien bzw. parteiinterner Arbeitsgemeinschaften (SPD) einem „Bündnis für mehr Demokratie“ an, das sich für eine Herabsetzung der Hürden für einen (erfolgreichen) Bürgerentscheid einsetzt. Danach soll die für die Sammlung von Unterschriften bei sog. „kassatorischen“ Bürgerbegehren geltende Frist von 6 Wochen ganz entfallen. In Städten wie Lübeck sollen nur noch 5% (also rund 8.700) statt bisher 10% der Wahlberechtigten für die Durchführung eines Bürgerentscheides unterschreiben müssen (zum Vergleich: Das Bürgerbegehren zum Flughafenausbau hatten rund 42.000 Wahlberechtigte unterstützt, also gut 24%). Die bisherige Hürde, nach der sich an der Abstimmung (Bürgerentscheid) mindestens 20% der Wahlberechtigten beteiligen müssen, soll nach Vorstellung der Initiative ersatzlos gestrichen werden. Stattdessen soll die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen reichen – was im Extremfall dazu führen könnte, dass wenige Abstimmungsberechtigte über weitreichende Fragen der Kommune entscheiden. Interessant ist die Begründung:

Zustimmungsquoren bei Bürger- und Volksentscheiden sind eine sachwidrige Hürde, an der zahlreiche Initiativen scheitern (bislang etwa 14 Prozent der Bürgerentscheide in Schleswig-Holstein). Im Unterschied zu Wahlen betreffen und interessieren Sachfragen in der Regel nur einen Teil der Bevölkerung.
Wie viele Vorgänge belegen, spekulieren Gegner eines Bürgerbegehrens, also die Vertreter und Anhänger der Mehrheit im Rat, häufig auf das Scheitern an dieser Hürde und neigen deshalb dazu, sowohl die Diskussion als auch die Abstimmung zu boykottieren. Der Sinn des Verfahrens, das öffentliche Ringen um die beste Lösung, erfüllt sich nicht. (Quelle: Internet-Seite des Vereins „Mehr Demokratie e.V.“, hier)

(Man mag mir verzeihen, wenn mich an dieser Stelle die lebhafte Erinnerung an die Stunden der Auszählung des Bürgerentscheides im vergangenen Jahr überkommt, in der wir Flughafenbefürworter schon mit Spott und Häme der anwesenden Vertreter von SPD, Linken und Grünen überhäuft wurden, weil es lange danach aussah, dass der Bürgerentscheid trotz der Zweidrittel-Mehrheit wegen zu geringer Teilnahme scheitern würde.)

Nun bin ich es aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als ehemaliger Kommunalpolitiker ja durchaus gewohnt, auch mal unsachlich (öffentlich) angegriffen zu werden. Damit konnte (und kann) ich durchaus leben, zumal ja auch mir selbst umgekehrt eine gewisse Pointierung und eine Prise Polemik bei öffentlichen Wortmeldungen keinesfalls fremd waren (dafür wurden diese aber dann aber auch zumeist zur Kenntnis genommen!). Es gibt aber leider auch einige wenige Beispiele, in denen die Schwellen zur Penetranz und zur schlichten Unverschämtheit deutlich überschritten werden. Eines davon ist ein Herr, nach eigenen Angaben Flugkapitän, der, obwohl in Bad Schwartau wohnend und damit von dem Bürgerentscheid im engeren Sinn gar nicht betroffen, sich darin gefällt, mich sporadisch mit E-Mails zum Thema „Flughafen“ und „Bürgerentscheid“ zu beglücken. Anfänglich hatte ich diese noch beantwortet, aber irgendwann ist ja mal jedes Thema ausgeschrieben. So weit, so gut.  

Im September letzten Jahres fing der Herr Flugkapitän dann aber an, sich Gedanken darüber zu machen, woher ich denn die Zeit für meine Kommentare nehmen würde, “oft gegen 14.00 Uhr“, wo ich doch Landesbeamter sei etc.,etc.. Jetzt hat sich der Mann erneut bei mir gemeldet und neben neuen Vorwürfen wegen der Initiierung des Bürgerentscheides eine Beantwortung der Frage aus 2010 angemahnt, „wie die häufige Veröffentlichung von Kommentaren im Internet durch Sie mit Ihren Dienstpflichten als Landesbeamter zu vereinbaren ist.“

Der Herr Flugkapitän kann lange auf eine Antwort warten! Er mag denken, was immer er möchte, es ist mir schlicht egal. Für den Fall, dass er derartige Vorwürfe zu verbreiten beabsichtigen sollte, kann sich der Herr schon einmal mit dem Straftatbestand der üblen Nachrede (§ 186 StGB) bekannt machen!

Es gibt aber auch positive Beispiele von Bürgerreaktionen. Unlängst brachte ein Bürger ebenfalls per Mail sein Unverständnis darüber zum Ausdruck, warum ich mich nicht mehr zur Entwicklung des Flughafens öffentlich äußerte. Ich habe den Herrn angerufen und mit ihm ein sehr nettes, längeres Gespräch zu diesem Thema geführt. Wir haben uns schließlich mit der gegenseitig bekundeten Hoffnung verabschiedet, dass das Thema „Flughafen“ doch noch ein positives Ende nehmen möge, im Sinne der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger.