Flugverspätungen sind immer nervig, egal wie lang oder kurz die geplante Reise ausfällt. Doch es gibt in solchen Fällen auch eine gute Nachricht: Die Airlines sind bei Flugverspätungen durch die Fluggastrechte dazu verpflichtet, Ausgleichszahlungen zu leisten. Deswegen habe ich mich mit Mag. Andreas Sernetz von FairPlane unterhalten, der sich bestens mit diesem Thema auskennt. In diesem Interview erfährst du, wie du bis zu 600 Euro Entschädigung bei einer Flugverspätung erhältst!
Hallo Herr Sernetz, vielen Dank, dass Sie sich Zeit für dieses Interview zum Thema Fluggastrechte genommen haben. Steigen wir direkt ein: Welche Rechte habe ich, wenn mein Flieger zu spät abhebt?
Experte für Fluggastrechte: Mag. Andreas Sernetz
Andreas Sernetz: Flugverspätungen sind ärgerlich, vor allem, wenn man dadurch wichtige Termine verpasst oder später in den Urlaub starten kann. Zum Glück wird seit 2004 in der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 geregelt, welche Unterstützungsleistungen oder Entschädigungen die Fluglinien gegenüber ihren Passagieren zu erbringen haben, wenn eine Flugverspätung oder Annullierung vorliegt.
Bei einer Flugverspätung ab zwei Stunden hast du Recht auf Betreuungsleistungen. Dazu zählen nach Art. 9 Essen und Trinken, Hotelunterbringung, Beförderung zwischen Flughafen und Unterbringung, zwei unentgeltliche Telefongespräche zu führen oder zwei Telexe oder Telefaxe oder E-Mails zu versenden.
Bei einer Verspätung ab drei Stunden hast du zusätzlich Anspruch auf Ausgleichsleistung bis zu 600 € solange kein außergewöhnlicher Umstand vorlag wie z.B. Unwetter, Streik, politische Unruhen usw.
Habe ich auch Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ich durch eine geringfügige Verspätung meinen Anschlussflug verpasse und dadurch meinen Zielflughafen mit einer erheblichen Verspätung erreiche?
Andreas Sernetz: Wenn du aufgrund einer Verspätung von unter drei Stunden deinen Anschlussflug verpasst und mit mehr als drei Stunden Verspätung nach dem Ersatztransport am Zielflughafen ankommst, hast du nach aktuellem Reiserecht Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Dies gilt jedoch nur dann, wenn du alle Flugstrecken gemeinsam buchst. Der Anspruch auf Entschädigung entfällt also, wenn du mehrere Teilstrecken bei unterschiedlichen Fluglinien gebucht hast.
Sehr interessant ist in diesem Zusammenhang auch die aktuelle Rechtssprechung zu den Fahrgastrechten: Am 07.09.2017 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass für die Berechnung der Höhe des Entschädigungsanspruches die direkte Luftlinien-Entfernung zwischen Start- und Zielflughafen ausschlaggebend ist – unabhängig von der tatsächlich zurückgelegten Flugstrecke. Das ist zum Ärgernis der Konsumenten: Bei einer Umsteigeverbindung anstatt eines Direktfluges hat der Reisende trotz längerer zurückgelegter Strecke kein Recht auf eine höhere Entschädigung.
Sie haben bereits gesagt, dass eine Entschädigung gemäß der Fluggastrechte bis zu einer Höhe von 600 Euro erfolgen kann. Wonach richtet sich denn die Höhe der Ausgleichszahlung?
Andreas Sernetz: Die Höhe der Ausgleichszahlungen ist abhängig von der Entfernung und der Verspätung des Fluges.
Nach Art. 7 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung steht Passagieren bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden und einer Flugstrecke bis zu 1.500 km eine Ausgleichszahlung von 250 € zu, 400 € gibt es bei innergemeinschaftlichen Flügen von mehr als 1.500 km und bei allen anderen Flügen zwischen 1.500 km bis 3.500 km. Bei Flügen die nicht innerhalb der EU (zum Beispiel Deutschland – Amerika) stattfinden, über vier Stunden Verspätung haben und die Entfernung mehr als 3.500 km beträgt, hat der Passagier Anspruch auf 600 € Entschädigung. Liegt die Verspätung bei so einem Flug unter vier Stunden, aber über drei Stunden wird der Anspruch auf 300 € halbiert.
Tabelle: Ansprüche bei Flugverspätung
Flugstrecke Flugverspätung Anspruch auf Ausgleichszahlung
Bis 1.500 km ab 3 Stunden 250 Euro – Jetzt Anspruch prüfen
Mehr als 1.500 km innerhalb der EU ab 3 Stunden 400 Euro – Jetzt Anspruch prüfen
Zwischen 1.500 und 3.500 km ab 3 Stunden 400 Euro – Jetzt Anspruch prüfen
Mehr als 3.500 km außerhalb der EU mehr als 3 und weniger als 4 Stunden 300 Euro – Jetzt Anspruch prüfen
Mehr als 3.500 km außerhalb der EU ab 4 Stunden 600 Euro – Jetzt Anspruch prüfen
Wer muss dafür aufkommen, wenn mir durch eine Flugverspätung zusätzliche Kosten entstehen?
Andreas Sernetz: Dafür muss die ausführende Fluglinie aufkommen. Ab zwei Stunden Verspätung hast du als Fluggast ein Recht auf sogenannte Betreuungsleistungen. Dazu zählen Mahlzeiten und Getränke, zwei kostenlose Telefonate bzw. Telefaxe oder E-Mails. Genauso muss die Airline für Hotelunterbringung und Taxikosten aufkommen, die durch die Verspätung notwendig wird.
Kommt die Fluglinie den Verpflichtungen nicht nach, kannst du alle Kosten ersetzt verlangen, die dir persönlich entstanden sind. Für diese Fälle musst du natürlich alle Belege sammeln, um die angefallenen Ausgaben nachweisen zu können.
Was muss ich dafür tun, um meine Entschädigung von der Fluglinie ausgezahlt zu bekommen?
Andreas Sernetz: Direkt am Flughafen am Schalter der Fluggesellschaft solltest du am besten gleich nach dem Grund für die Flugverspätung oder den Flugausfall fragen und dir dies schriftlich bestätigen lassen. Gibt die Fluggesellschaft keine Erklärung heraus, sind auch Aussagen von anderen Zeugen, am besten schriftlich, sehr hilfreich. Dadurch kann man die Chancen verringern, dass sich die Airline später auf einen außergewöhnlichen Grund herausredet.
Danach kannst du entweder dein Glück selbst versuchen und die Airline auffordern, dir die Entschädigung auszuzahlen oder zu einem Anwalt gehen, was jedoch ohne Rechtschutz mit einem Kostenrisiko verbunden ist. Viele unsere Kunden scheitern, wenn sie versuchen, ihren Entschädigungsanspruch bei der Airline selbst durchzusetzen. Oft erhalten sie keine Antwort oder nach langer Zeit ein Ablehnungsschreiben von der Fluglinie zugesandt.
FairPlane ist ein Portal, das genau in diesem Fall helfen kann. Jeder Auftrag wird sofort an einen unserer erfahrenen Vertragsanwälte übergeben. Zudem arbeiten wir ohne Kostenrisiko, übernehmen also sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten und nur im Erfolgsfall wird dem Kunden eine Provision von 24,5% zzgl. MwSt. abgezogen. Wir bieten zusätzlich die Möglichkeit einer Expressauszahlung an. Hier erhält der betroffene Passagier bereits nach 24h die Entschädigungssumme abzgl. einer Provision ausbezahlt. Wir sind derzeit der günstigste Anbieter in der Expressauszahlung laut Stiftung Warentest.
Aufpassen muss man übrigens bei angebotenen Gutscheinen. Nimmt man von der Airline als Entschädigung z.B. Reisegutscheine an, verfällt der Anspruch auf Ausgleichszahlung.
Darf eine Airline überhaupt die Entschädigung ablehnen?
Andreas Sernetz: Ablehnen darf die Fluggesellschaft, wenn ein außergewöhnlicher Umstand vorlag. Dazu zählen nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung schlechte Wetterbedingungen, Streik, politische Unruhen, Sperrung des Flugraums oder Flughafen, medizinische Notfälle und unvorhergesehene Ereignisse wie Vogelschlag oder Blitzschlag. Kommt es aufgrund dieser Vorfälle zu einer Flugverspätung, muss die Airline keine Entschädigung entrichten.
Oft argumentieren Airlines mit außergewöhnlichen Umständen, obwohl zum Beispiel ein technischer Defekt vorlag. Die Fluglinien nutzen die Unwissenheit der Passagiere damit aus. Wir helfen auch in solchen Fällen die berechtigten Ansprüche für unsere Kunden durchzusetzen.
Übrigens muss eine Airline auch keine Entschädigung zahlen, wenn ein Passagier selbst Schuld an der Nicht-Beförderung trägt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Fluggast zu spät am Gate erscheint oder gesundheitliche bzw. sicherheitsrelevante Erwägungen (z.B. aggressives Verhalten, Alkoholisierung) gegen eine Beförderung sprechen. Auch unzureichende Reiseunterlagen wie ein fehlendes Visum können zur Verweigerung der Beförderung führen, ohne dass die Fluglinie zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet ist.
Es gab auch immer wieder Vorfälle, bei denen Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität die Beförderung verweigert wurde. Doch gerade diese Passagiere haben Vorrang und die Beförderung darf nach Art. 11 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung nicht verweigert werden.
Wie lange dauert es nach einem verspäteten Flug bis ich meine Entschädigung bekomme?
Andreas Sernetz: Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich und kann nicht pauschal gesagt werden, da mehrere Faktoren eine Rolle spielen. Es gibt Airlines, die relativ schnell und zügig die Entschädigungsansprüche auszahlen. Andere lassen sich monatelang Zeit. Die gezielten Verzögerungstaktiken der Airlines gehen sogar so weit, dass es zu Beinahe-Pfändungen eines Flugzeuges kommt. Dies war erst Juni 2017 bei Bulgaria Air der Fall. Am Tag der Pfändung wurde jedoch noch im letzten Moment die offene Zahlungssumme beglichen. Hier dauerte es deutlich länger als bei anderen Fällen, jedoch bleibt FairPlane bis zum Schluss hartnäckig, um bestehende Ansprüche für Passagiere durchzusetzen. Die Dauer bei gerichtlicher Durchsetzung kann ungefähr bis zu 6 Monate betragen, bei FairPlane Express erhält man sein Geld sofort nach 24 Stunden.
Habe ich auch einen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline ihren Sitz im nichteuropäischen Ausland hat?
Andreas Sernetz: Ja, solange der Abflug innerhalb der EU stattfand.
In diesem Jahr war das Thema Überbuchung von Flugzeugen ein großes Thema. Stellen wir uns vor, dass mein Flug überbucht ist und mir die Airline anbietet, mich auf einen späteren Flug umzubuchen. Wie sollte ich in so einer Situation reagieren, um meine Ansprüche auf Entschädigung nicht zu verlieren?
Andreas Sernetz: Bei einer Überbuchung hast du immer Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. In vielen Fällen bietet die Airline direkt einen Gutschein an. Hier solltest du unbedingt vergleichen, bei welcher Variante du mehr erhältst. Bei der Annahme eines Gutscheins verfällt nämlich automatisch dein Anspruch auf Entschädigung. Bietet dir die Airline nur einen 100 € Reisegutschein an, obwohl du ein Recht auf 600 € Entschädigung hast, ist das natürlich kein gutes Angebot.
Nehmen wir ein anderes Thema, das mich noch interessiert: Angenommen, ich kann einen Flug gar nicht erst antreten. Habe ich dann ein Recht darauf, dass mir das Flugticket zurückerstattet wird?
Andreas Sernetz: Ja, hat man und viele wissen das gar nicht! Ein Flugticket setzt sich aus drei Teilen zusammen Steuern & Gebühren, Zuschläge und die tatsächlichen Beförderungskosten. Steuern, Gebühren und Zuschläge wie z.B. Zuschlag für den Treibstoff müssen zu 100% rückerstattet werden, wenn der Passagier den Flug nicht antritt. Ansonsten wäre dies eine ungerechtfertigte Bereicherung für die Fluglinie. Übrigens auch bei No-Show.
Storniert der Passagier rechtzeitig vor Abflug – und hier gilt je früher, desto besser – hat er ein Recht auf bis zu 95% der Ticketkosten. Hier ist entscheidend, wann der Passagier storniert hat und ob das Ticket weiterverkauft werden konnte und wenn ja, zu welchem Preis. Die Fluglinie verdient ansonsten doppelt und der Passagier wäre unangemessen benachteiligt.
Muss ich beim Ticketkauf etwas beachten, damit meine Ansprüche bei einer Stornierung durchgesetzt werden können?
Andreas Sernetz: Nein, beim Ticketkauf muss man nichts zwingend beachten. Selbst bei nichtstornierbaren Tickets hat man Recht auf eine Rückerstattung. Jedoch ist es bei nicht-stornierbaren Tickets schwieriger und man muss sich bewusst sein, dass man nicht immer 95% der Ticketkosten zurückbekommt
Wie bekomme ich die Airline dazu, dass sie mir den Kaufpreis zurückerstattet?
Andreas Sernetz: Das Wichtigste ist, dass du direkt und schriftlich bei der Airline stornierst. Oft verweisen die Airlines darauf, dass der Reisevermittler für die Stornierung zuständig ist. Das ist nicht richtig! Denn der Reisevermittler darf eine Stornierungsgebühr verlangen – die Airline nicht.
Wir bieten für diese Situationen einen kostenlosen Stornierungsservice auf unserer Website an. TicketRefund ist unsere zweite Dienstleistung, die sich um die Ticketrückerstattung kümmert. Wir können helfen bis zu 95% der Ticketkosten zurückzuholen und verlangen nur im Erfolgsfall eine Provision von max. 30% zzgl. MwSt.
Hast du noch Fragen zu den Fluggastrechten? Dann ab damit in die Kommentare! Oder hast du vielleicht sogar schon selber Erfahrungen mit Flugverspätungen gesammelt? Erzähle uns doch davon, ob du deine Entschädigung bekommen hast! Wir sind gespannt auf deine Erlebnisse.