Diese gilt für 120 Tage und kommt dann zum Einsatz, wenn Pflanzen nicht mit anderen Mitteln vor Fressfeinden zu schützen sind. Quasi die Kavallerie unter den Pestiziden. Es ist schon eine dreiste Sache, dass man mit diesem Handeln bewusst das EU-Recht aushebelt. In allen anderen Belangen hat Deutschland nicht den Schneid und Arsch in der Hose Mumm.
Zum Einsatz kommt das Gift in dem Pflanzenschutzmittel "Goldor Bait", und dient der Bekämpfung des Drahtwurms in Kartoffeln.
Viele große, kartoffelverarbeitende Konzerne, bspw. Nestlé, Nordsee oder Agarfrost, lehnen dieses Mittel von Grund auf ab und sprechen sich gegen eine Behandlung mit "Goldor Bait" aus.
Im vergangenen Jahr wurden 100 Tonnen "Goldor Bait" zugelassen. Damit hätte man fünf Prozent der Kartoffelflächen behandeln können. Nun ist es aber so, dass man zur Bekämpfung des Drahtwurms kein Gift benötigen würde, wenn man sich für eine durchdachte Bodenbearbeitung mit wechselnder Fruchtfolge entscheidet.
Es bleibt also abzuwarten wie die EU auf diese Aktion reagiert (wenn sie überhaupt reagiert) und wie Fipronil zum Einsatz kommen wird.
In diesem Sinne...