BAD GOISERN. Der Schatzsucher, der vor sechs Jahren beim Arikogel einen prähistorischen Goldschatz entdeckte, musste seinen Finderanteil an die Republik abgeben. Grund: Er fand und barg die Schmuckstücke auf illegale Weise.
Der reine Materialwert der Goldringe, die der Goiserer Bauer im Sommer 2005 mit Hilfe eines Metalldetektors
Wenn in Österreich ein Schatz entdeckt wird, geht laut Gesetz die Hälfte davon an den Finder und die andere Hälfte an den Besitzer des Grundstückes, auf dem der Fund passierte. Der Schatzsucher aus dem Bezirk Gmunden erhob deshalb einen 50-Prozent-Besitzanspruch.
Doch die Finanzprokuratur der Republik erhob ebenfalls Anspruch auf den Anteil. Ihre Begründung: Der Goiserer Bauer hatte sich den Goldschmuck aus der Zeit der Urnenfeldkultur illegal angeeignet. Er hätte den Grundbesitzer – die Österreichischen Bundesforste (ÖBf) – um Sucherlaubnis fragen müssen. Zudem hätte er für die Bergung der Goldringe eine denkmalrechtliche Genehmigung gebraucht. Beides war nicht der Fall, weshalb aus Sicht des Finanzministeriums der Finderanteil an den Bund zu fallen hatte.
Das Ministerium setzte sich mit dieser Ansicht durch und der Goiserer Schatzsucher verzichtete auf einen Einspruch gegen den Rechtsbeschluss. Der Goldschatz vom Arikogel gehört nun den (staatseigenen) Bundesforsten sowie dem Bund – also zur Gänze der Republik Österreich.
Die langwierige Klärung der Rechtslage ist der Grund, warum der Schmuck im Naturhistorischen Museum Wien erst jetzt der Öffentlichkeit präsentiert wird. Zu restaurieren gab es bei den Ringen nichts. „Edelmetall korrodiert nicht“, sagt Heinz Gruber vom Bundesdenkmalamt. „Die Experten mussten die Ringe eigentlich nur vom Schmutz befreien.“
via Finder des Goldschatzes kämpfte vergeblich um seinen Besitzanteil | Nachrichten.at.