§Fiktiver Schaden wird nicht ersetzt

§Fiktiver Schaden wird nicht ersetzt

Neues Urteil: Lässt ein Bauherr einen Mangel nicht beseitigen, kann er vom Bauunternehmer oder vom Architekten keinen Schadenersatz „auf Gutachtenbasis" in Höhe der fiktiven Mängelbeseitigungskosten mehr verlangen.

Von Rainer Fahrenbruch auf dabonline Lesen Sie hier weiter →

Fotos: Pixabay


wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Ende des Solar-Booms? Warum kluge Hausbesitzer gerade jetzt zuschlagen
wallpaper-1019588
Herstellervergleich 2026: Wer setzt die Maßstäbe in der Tech-Welt?
wallpaper-1019588
Squier Affinity Strat MN LPB – Vielseitige E-Gitarre
wallpaper-1019588
Massagesessel für Winterabende: Komfort, Verfügbarkeit und Rentabilität bei regelmäßiger Nutzung