Neues Urteil: Lässt ein Bauherr einen Mangel nicht beseitigen, kann er vom Bauunternehmer oder vom Architekten keinen Schadenersatz „auf Gutachtenbasis" in Höhe der fiktiven Mängelbeseitigungskosten mehr verlangen.
Von Rainer Fahrenbruch auf dabonline Lesen Sie hier weiter →Fotos: Pixabay