Karlsruhe (ots) – Nr. 17 Gestern (18. Juni 2012) wurde der 24-jährige deutsche Staatsangehörige Emrah E. aus Tansania in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben und bei seiner Ankunft am Flughafen Frankfurt am Main durch Kräfte des Bundeskriminalamts aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 26. November 2010 festgenommen. Der Beschuldigte befand sich seit dem 10. Juni 2012 im Gewahrsam der tansanischen Behörden. Der Beschuldigte ist unter anderem dringend verdächtig, sich ab Mai 2010 als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung “al Qaida” beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB).
Der Beschuldigte soll Anfang April 2010 von Deutschland in das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet gereist sein. Dort soll er sich alsbald nach seiner Ankunft der ausländischen terroristischen Vereinigung “al Qaida” mit dem Ziel angeschlossen haben, sich an deren gewaltsamen Jihad zu beteiligen. Nach einer kurzfristigen Hinwendung zu einer anderen Organisation Anfang August 2010 soll er ab Mitte August 2010 erneut in das Verbandsleben der “al-Qaida” eingegliedert gewesen sein.
Er soll im Umgang mit Waffen geschult worden sein. Zu seinen Aufgaben soll es gehört haben, Gelder zur Finanzierung von Munition und Waffen sowie zur Bezahlung von Selbstmordattentätern zu beschaffen. Zudem soll er damit befasst gewesen sein, Kämpfer für die Organisation anzuwerben. Nach einem seit Beginn des Jahres 2011 andauernden Aufenthalt in Somalia soll der Beschuldigte Anfang Mai 2012 aus bislang unbekannten Gründen von dort nach Kenia und anschließend nach Tansania gereist sein. Er ist heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt worden, der ihm den Haftbefehl eröffnet hat.