Fernsehveranstalter in der Pflicht: Einheitliche Kennzeichnung von Scripted Reality

Von Tobaro

Vor dem morgigen Treffen von Vertretern des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) und der Gremienvorsitzendenkonferenz der medienanstalten (GVK), bei dem es um eine einheitliche Kennzeichnung von Scripted-Reality-Formaten geht, fordert der Direktor der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH), Thomas Fuchs, die Fernsehveranstalter auf, endlich zu einer einheitlichen Kennzeichnungspraxis zu finden. „Wir brauchen jetzt konstruktive Lösungsvorschläge, die bestehende Praxis ist weder einheitlich noch eindeutig, das reicht nicht aus.“ so Fuchs.

Sollten die Veranstalter nicht bereit sein, eine eigenverantwortliche Kennzeichnung umzusetzen, werde die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung forciert, betonte Fuchs. Dazu böte das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag einen guten Ansatzpunkt.

Der Anteil an Scripted-Reality-Formaten in den Fernsehprogrammen privater Veranstalter steigt weiter an, wie der am 1. April veröffentlichte Programmbericht der Landesmedienanstalten deutlich belegt. Scripted-Reality-Sendungen sind fiktiv, lassen sich jedoch oft kaum von echten dokumentarischen Formaten unterscheiden – gerade von jungen Zuschauern. Um hier im Interesse des Zuschauers und auch des Jugendmedienschutzes für Klarheit zu sorgen, setzen sich die Medienanstalten für eine eindeutige Kennzeichnung von Scripted-Reality-Formaten ein.