Während den Ferien in Grindelwald liess meine Frau in der gemieteten Ferienwohnung eine schwere Pfanne fallen. Ein tiefer Riss und eine Delle im Abwaschbecken waren die Folge. Welche Versicherung bezahlt?
Als Mieter einer Wohnung sind Sie gegenüber dem Vermieter verpflichtet, die gemietete Sache sorgfältig zu gebrauchen. Grundsätzlich sind Sie deshalb nach dem Gesetz gegenüber dem Vermieter zu Schadenersatz verpflichtet, wenn Schäden am Mietobjekt auf Ihr Verschulden oder das Verhalten Ihrer Mitbewohner und Gäste zurückzuführen sind. In Ihrem Fall trifft vermutlich Ihre Frau ein Verschulden, da sie die schwere Pfanne «sorgfaltswidrig» fallen liess und so den Vermieter schädigte.
Privathaftpflichtversicherung bezahlt berechtigte Ansprüche
Die meisten Schweizer Privathaftpflichtversicherungen decken Schäden an der Mietwohnung («Mieterschäden»), auch im Zusammenhang mit der Miete von Ferienwohnungen oder Ferienhäusern. Somit dürfte der Schaden am Abwaschbecken in der gemieteten Ferienwohnung grundsätzlich versichert sein. Zu beachten gilt allerdings, dass bei Mieterschäden üblicherweise ein Selbstbehalt besteht – massgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Dem Vermieter zu erstatten ist lediglich der Zeitwert des Abwaschbeckens, also der Neuwert abzüglich Amortisation. Übersteigen die Reparaturkosten nicht den Zeitwert der beschädigten Sache, werden diese Aufwendungen von der Versicherung übernommen; andernfalls wird der Zeitwert vergütet. Melden Sie den Schaden sofort Ihrer Privathaftpflichtversicherung und leiten Sie alle Schadenersatzforderungen des Vermieters an den Versicherer weiter, der ermitteln wird, wie hoch der Schadenersatz ausfällt.
Quelle: Schweizerischer Versicherungsverband / Letzte Aktualisierung am 13. Oktober 2015