Ferienjobs: Was kann, darf und soll der/die Schüler/-in Germany?

Bald beginnen die Sommer-Ferien. Viele fahren ganz "brav" mit ihren Eltern in Urlaub. Andere bleiben auf "Balkonien" und wollen nebenbei Geld verdienen. Aber aufgepasst!

Ferienjobs: Was kann, darf und soll der/die Schüler/-in Germany?

Wer geht mit mir Gassie? Wird sogar bezahlt! Bild pixabay


Worauf Schüler bei einem Nebenjob achten müssen: Zeitungen austragen, Rasen mähen, Prospekte verteilen, Hunde ausführen, Babysitten: In den Ferien verdienen sich viele Schüler mit kleinen Nebenjobs etwas zum Taschengeld hinzu. Dabei gilt es, einige Stolperfallen zu beachten. 

Arbeitsvertrag
Auch Schüler sollten auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag bestehen, in dem Aufgaben, Arbeitszeiten und Gehalt aufgelistet sind.

Altersgrenzen
Bis zum 14. Lebensjahr dürfen Kinder in Deutschland nicht arbeiten. Stimmen die Eltern dem Nebenjob aber zu, dürfen auch schon 13-Jährige ein bis zwei Stunden pro Tag arbeiten, in der Landwirtschaft sind es bis zu drei Stunden am Tag.

Aufgabengebiete
Grundsätzlich dürfen Schüler nur einfache Tätigkeiten übernehmen, wie Zeitung austragen oder Rasenmähen. Wer zwischen 15 und 17 Jahre alt ist, darf natürlich mehr machen als ein 14-Jähriger. Schwere körperliche oder gefährliche Arbeit ist jedoch auch für ältere Jugendliche tabu – gleiches gilt für Akkordarbeit.

Arbeitszeiten
Schüler dürfen nachts nicht arbeiten - spätestens um 20 Uhr ist Schluss. Ausnahmen gelten für Jugendliche ab 16 Jahren, die im Gastgewerbe bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten dürfen. Unabhängig vom Alter dürfen Schüler nicht mehr als acht Stunden pro Tag und nur in Ausnahmen - beispielsweise bei Veranstaltungen - am Wochenende arbeiten.

Pausenzeiten
Auch Schüler haben ein Recht auf Pausen: Wer zwischen viereinhalb und sechs Stunden pro Tag arbeitet, darf eine halbe Stunde Pause machen, wer mehr als sechs Stunden arbeitet, dem steht eine ganze Stunde zu.

Bezahlung
Schüler unter 18 Jahren haben keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Erst ab dem 18. Lebensjahr haben die Ferienjobber Anrecht auf 8,50 Euro pro Stunde.
Steuerpflicht
Auch Schüler müssen Steuern zahlen, wenn sie mehr als 900 Euro brutto in einem Monat verdient haben. Wer im Jahr allerdings weniger als 8352 Euro mit seinem Nebenjob verdient, kann sich die Beiträge zurückholen.

Alles klar so weit? Dann viel Spaß beim Jobben in den Ferien! Aber übernehmt Euch nicht, denn Erholung sollte an erster Stelle stehen!
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