Liegen bei einem Mitarbeiter die Krankheitstage über der Norm, kann eine Kündigung gerechtfertigt sein. Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg hervor (Az.: 4 Sa 14/07). Entscheidend für die Beurteilung des Einzelfalls sind die Krankmeldestatistiken der Krankenkassen, die nach Altersgruppen und Branchen ausgewertet werden. Fällt ein Arbeitnehmer aus dem Rahmen – im verhandelten Fall um 9, später um 18 Tage pro Jahr -, ist eine Weiterbeschäftigung für den Arbeitgeber nicht zumutbar, fanden die Richter. Einen Prozentsatz zur generellen Orientierung allerdings gaben sie nicht an.