„CDU-Fraktionschef verteidigt Dinges-Dierig“, so ist es heute ist in den LN auf der Lokalseite zu lesen. Nun ist es ganz sicher löblich, wenn ein Fraktionsvorsitzender die Bürgermeisterkandidatin seiner eigenen Partei gegen Anwürfe des politischen Gegners in Schutz nimmt. Allerdings wirkt jeder Verteidigungsversuch eher hilflos, wenn er in der Sache nicht fundiert ist. Dies ist hier leider der Fall. Worum geht es? Die Kandidatin der Lübecker CDU (und jetzt auch der BfL) hatte angekündigt, als Bürgermeisterin werde es in der Bürgerschaft keine Fraktionsanträge ohne Deckungsvorschläge mehr geben. Dies wurde u.a. von SPD-Fraktionschef Peter Rheinhardt als gesetzeswidrig gerügt (vgl. Beitrag “Eigentor der CDU beim „Kampf um fremde Federn“!“ vom 17.08.2011, hier).
Jetzt weist CDU-Fraktionschef Andreas Zander diese Kritik zurück, da in der Geschäftsordnung der Bürgerschaft „genau das festgelegt“ sei. Damit aber liegt der Fraktionsvorsitzende „knapp daneben“. In der Geschäftsordnung steht nämlich Folgendes:
… Verursachen die Vorlagen oder die Sachanträge Ausgaben, die über den laufenden Haushaltsplan hinausgehen, so sollen sie gleichzeitig die Deckung angeben. (§ 21 Abs. Satz 3 Geschäftsordnung der Bürgerschaft)
Schon weil es sich (nur) um eine „Soll“-Bestimmung handelt, wäre auch Frau Dinges-Dierig als Bürgermeisterin keinesfalls berechtigt, den Fraktionen Anträge ohne Deckungsvorschlag zu untersagen oder diese nach Beschlussfassung zu ignorieren. Hinzu kommt, dass die Geschäftsordnung der Bürgerschaft ohnehin nicht zwingend ist, die Bürgerschaft kann sich vielmehr mehrheitlich im Einzelfall (oder durch generelle Änderung) über sie hinwegsetzen. Unabhängig davon gilt das Deckungserfordernis (als letztlich unverbindliche „Soll“-Vorschrift) schon dem Wortlaut nach nur für kostenverursachende Anträge, die über den laufenden Haushaltsplan hinausgehen.
Dass es grundsätzlich natürlich mehr als sinnvoll wäre, mit Mehrkosten verbundene Sachanträge der Fraktionen von konkreten Deckungsvorschlägen abhängig zu machen, steht auf einem ganz anderen Blatt. Hier wäre aber der (Landes-)Gesetzgeber gefragt. Eine Bürgermeisterkandidatin sollte es jedenfalls vermeiden, den Bürger/innen falsche Versprechungen zu machen!