Eingeschickt von einer ungenannt bleiben wollenden Leserin, ein Fall für die Blogparade:
ich möchte Dir von einem Erlebnis berichten, das ein Beispiel für guten Kundenservice und den Umgang mit Fehlern ist. Das Erlebnis fand übrigens in Deutschland statt. Nicht lange, nachdem die Pille/n danach freigegeben wurden zur Abgabe in der Apotheke.
Ich ging zu meiner Stammapotheke, bei der ich auch eine Art Kundenkarte habe, um mir die Pille danach zu besorgen. Im Beratungsgespräch sprachen wir auch darüber, dass ich zurzeit stille und dementsprechend lieber den Wirkstoff hätte, bei dem man nur acht Stunden nicht stillen darf. Ich zahlte, nahm die Packung und ging, um eine Kleinigkeit zu essen zu kaufen, weil man direkt vor der Einnahme etwas essen sollte. Als das erledigt war, setzte ich mich auf eine Bank – zufällig neben der Apotheke – und widmete mich der Packungsbeilage. Da kam die Apothekerin ganz aufgeregt und fragte mich, ob ich die Tablette schon genommen habe.
Sie hatte mir nämlich die falsche Pille danach gegeben, mit der ich eine Woche nicht hätte stillen dürfen. Sie hatte auch schon bei mir zu Hause angerufen und mir auf den Anrufbeantworter gesprochen (übrigens sehr vorbildlich ohne von der Pille danach zu sprechen). Als ich sie traf, wollte sie gerade mit dem Fahrrad losfahren, um mich vielleicht auf dem Weg nach Hause zu erwischen.
Weil ich als alter Packungsbeilagenleser den Fehler gemerkt hätte, war in diesem Fall der Fehler der Apothekerin nicht so tragisch, aber ich bin begeistert über den Einsatz, den sie gezeigt hat.
Ja – ausgezeichnete Reaktion. Einerseits selber den Fehler zu bemerken und andererseits in diesem Fall so schnell wie möglich zu reagieren um Folgen zu verhindern. Sehr schön auch, wie sie offenbar das Patientengeheimnis selbst in der Situation beim Reden auf den Anrufbeantworter gewahrt hat. So soll es sein.
Wer bei der Blogparade mitmachen möchte, liest hier nach wie’s geht … und kann dort auch schon einige Beiträge auf anderen Blogs lesen. Mitmachen ist noch bis zum 5. Mai möglich!