Fehlende Kindergartenplätze – aber nicht klagen!

Es ist schon jetzt abzu­se­hen, dass das Versprechen der Bundesregierung, bis zum August des Jahres jedem Kind einen Kindergartenplatz zu garan­tie­ren, nicht zu erfül­len sein wird. Im Moment wird davon aus­ge­gan­gen, dass noch etwas 150.000 Plätze feh­len wer­den.

Der Deutsche Städtetag erkennt das ebenso; und rech­net des­halb mit Klagen. Um zukünf­ti­gen Klägern schon jetzt den Mut zu neh­men, weist Stephan Articus, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, schon ein­mal vor­sorg­lich auf all die Widrigkeiten hin, die dem Kläger ent­ste­hen könn­ten:

…kla­ge­wil­lige Eltern [hät­ten] nicht ohne wei­te­res Anspruch auf einen Kindertagesplatz…
Des Weiteren müs­sen Eltern dar­auf ach­ten, dass sie sich mög­lichst früh um einen Kindergartenplatz bemü­hen, um den Kommunen genü­gend Zeit zur Bereitstellung ein­zu­räu­men.

So ist’s recht: wenn der Staat ver­sagt, hat der Bürger den Mund zu hal­ten…

Nic

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