Unsere Mandantschaft litt unter einem Weichteiltumor, der von den behandelnden Ärzten operativ entfernt werden sollte. Wie nun ein MDK- Gutachten bestätigt, sind dabei gleich mehrere Fehler unterlaufen.
Zunächst geht der Sachverständige von einem sog. Übernahmeverschulden aus, das immer dann vorliegt, wenn der behandelnde Arzt aufgrund unzureichender Fachkenntnisse nicht in der Lage ist, eine Behandlung nach Facharztstandard zu gewährleisten. Vorliegend handelte es sich um ein besonders diffiziles Krankheitsbild, dessen Diagnose und Behandlung spezifische Fachkenntnisse erfordert hätten, über die die behandelnden Ärzte nicht verfügten. Es hätte daher eine Überweisung in eine Spezialklinik erfolgen müssen.
Des Weiteren wurden präoperativ nicht alle medizinisch erforderlichen Untersuchungen vorgenommen, um eine exakte Operationsplanung vornehmen zu können. Es liegt damit der Fall einer unterlassenen Befunderhebung vor.
Schließlich wurde auch der operative Eingriff selbst behandlungsfehlerhaft durchgeführt. Bei Entfernung des Sarkoms wurde nicht auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand geachtet, sodass der Tumor eröffnet wurde und sich Tumorzellen in die OP- Wunde entleerten.