Fraktionsvorsitzender signalisiert im Zweifel Unterstützung
Bislang wurde das Thema „Betreuungsgeld“ meist nur auf ideologischen Grundlagen zur Debatte zwischen Teilen der Regierung und der Opposition genutzt – nun bekommt die gesamte Diskussion eine neue Dimension.
Nicht nur, dass die SPD und mittlerweile auch die „Grünen“ angekündigt haben, eine Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen zu wollen, sobald ein Gesetzentwurf vorliegt und rechtliche Erfolgschancen geprüft worden seien – der bayerische Ministerpräsident hat die letzten Tage zurecht auf viel größere Auswirkungen hingewiesen, die das von vornherein ausgesprochenes Ablehnen der Pläne bedeuten würde.
Denn gerade auch aus den eigenen Reihen erfährt die Regierung gerade heftigen Widerstand: Teile der CDU wollen sich mit den Vorhaben nicht zufrieden und schwenken populistisch in die Warnungen der Opposition ein, wonach man mit dem „Betreuungsgeld“ in das Familienbild der 50er-Jahre zurückfallen würde. Wenngleich Abgeordnete und Minister aus der Union noch nicht von gegenstandslosen Gängen zu den Karlsruher Richtern schwärmen, ist das Bekenntnis gegen das Betreuungsgeld von Christdemokraten und Liberalen in der Vergangenheit immer deutlicher geworden. Und das abseits von dem zurecht erhobenen Zeigefinger Seehofers, der vehement auf den Koalitionsvertrag abhebt.
Dort haben sich die Regierungsparteien zu Beginn der Legislaturperiode eindeutig und unmissverständlich auf die Einführung des Betreuungsgeldes geeinigt – festgeschrieben und unterzeichnet von den Parteivorsitzenden 2009. Schon manche Koalitionsvereinbarung wurde nicht eingehalten, in der Wirtschaft spräche man von Vertragsbruch, der zu Konventionalstrafen führen würde. Bisher hat man über manche Unstimmigkeit hinweggesehen, doch das Betreuungsgeld taugt aufgrund seiner Grundsätzlichkeit zu einem neuerlich dringenden Gefahr für den Fortbestand der schwarz-gelben Regierung zu werden.
Das hat nun glücklicherweise wohl auch die FDP verstanden und nimmt die Warnhinweise der CSU ernst. Der liberale Fraktionschef im Bundestag ließ sich die Zusage abringen, im Zweifel das Betreuungsgeld doch zu unterstützen. In einer Phase, in der sich die FDP langsam aus den Sümpfen der 2% herausarbeiten möchte, käme ein Koalitionskrach oder gar -bruch äußerst ungelegen. Und schlussendlich scheint man sich als ehrlicher und verlässlicher Partner profilieren wollen, der das auch einhält, was er im Koalitionsvertrag versprochen hat.
Fernab von all den Taktiken und Machtspielen, die hinter den Aussagen stehen, ist der Kerngedanke des Betreuungsgeldes vollkommen verloren gegangen. Wengleich auch die Christsozialen zugeben müssen, dass mit einer monatlichen Zahlung von 150 Euro keiner Familie geholfen ist, die ihr Kind zuhause erziehen will, ist die Absicht lobenswert: Die CSU spielt auf einen Umstand her, der in aller Diskussion verschwiegen wird. Das Betreuungsgeld oder jegliche andere Form der finanziellen Anerkennung würdigt die Leistung von Eltern, das Aufwachsen des Kindes im eigenen Umfeld zu fördern und auf ein Überlassen der Kleinen an die Kindertagesstätten zu verzichten.
Erziehung ist weit mehr wert als bis zu 300 Euro im Monat. Das Anerkennen der Fürsorge, die Mütter oder Väter geben, die für einige Jahre die Karriere hinten anstellen und sich entwicklungspsychologisch sinnvoll und durch mehrere Studien belegt in der Langzeitgesundheit des Kindes positiv zum Ausdruck bringend dem Kind beim Aufwachsen zuwenden, ist ein Ertrag, den unser Land später einmal dankbar annehmen wird. Die Stärkung der Familie, das Zurückgewinnen des Wertes an mütterlicher und väterlicher Zuneigung für Kinder in den ersten Lebensjahren und die Aussicht auf eine Jugend, die nicht von den Erinnerungen an unbekannte Umgebungen von Kitas geprägt ist, bringt Deutschland die Bedeutung von sozialem Miteinander, das von Zuhause ausgeht und natürliche Kontakte wachsen lässt, wieder nahe.
Langfristig kommen wir nicht umhin, die Erziehung und die Betreuung von Kindern durch die Eltern als vollwertige Arbeit anzusehen, die entsprechend eines Ganztagesjobs vergütet und entsprechende versicherungsrechtliche Ansprüche zusichert. Das Betreuungsgeld wäre aber schon jetzt – und diskriminiert dabei niemanden. Denn: Wer seine Kinder in die Tageseinrichtung gibt und Geld verdienen kann, braucht nicht noch Zuschüsse dafür. Im Gegensatz zu solchen Eltern haben diejenigen, die ihre Aufmerksamkeit ihrem Nachwuchs schenken, Bedarf an abschlagslosen Einkünften für ihre wertvolle Tätigkeit, die im Sinne unserer aller Zukunft verrichtet wird.
Dennis Riehle