FAQs zum Thema MTB, Rücklichter, Blinken oder Dauerlicht?

Gerade in der dunklen Jahreszeit ist es besonders wichtig für Radfahrer gesehen zu werden. Man sieht sie leider oft, Radfahrer mit schlechter oder gar fehlender Beleuchtung. Beleuchtung muss einige Kriterien erfüllen wie einfache Bedienung, lange Akku- oder Batterielaufzeit, schnelle und sichere Montage und sogar das Gewicht.

Es gibt eine Menge an Anbietern für Fahrradbeleuchtung aber gerade bei den Rückleuchten stellt sich die Frage, ob man Dauerlicht oder Blinklicht wählt. Blinklicht ist scheinbar auffälliger, aber was ist eigentlich erlaubt?

Blinken ist wie gesagt auffälliger, als ein leuchtender Punkt. Besonders unregelmäßiges Blinken erzeugt viel Aufmerksamkeit. Die Wahrnehmung anderer Verkehrsteilnehmer ist groß, dafür irritiert es die Autofahrer mehr, denn die Geschwindigkeit, Entfernung oder die Richtung ist schwerer einzuschätzen. Wenn der Frontscheinwerfer blinkt, ist diese Irritation sogar noch stärker.

Was sagt den die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) dazu?

Seit dem 5.07.2013 gibt es Änderungen bei der der StVZO. Die wohl wichtigste Neuerung des § 67 Abs. 1 lautet: Scheinwerfer und Rückleuchte müssen nicht mehr gemeinsam einschaltbar sein. Separate Rücklichter dürfen damit auch gefahren werden, Akku- oder Batteriebetrieb spielt dabei keine Rolle. Erlaubt ist Batterie-Dauerbeleuchtung mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrbundesamtes (KBA). Die Rücklichter benötigen eine Akku- oder Batteriestandsanzeige und dürfen nicht blinken. Befestigungen mit Clip oder Gummiband sind von den Behörden geduldet. Die Anforderungen des § 67 Abs. 2 S. 3 StVZO verlangt weiterhin: Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.

Mein Fazit

Damit sollte klar sein, wer die StVZO erfüllen will, darf keine blinkenden Rücklichter fahren. Ich persönlich werde mir ein Dauerlicht mit StVZO zulegen und zusätzlich etwas Blinkendes.


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