Organspendeausweis
Ich habe in meinem Blog ja bereits mehrfach dafür geworben, sich einen Organspendeausweis in die Brieftasche zu stecken. Im letzten Jahr habe ich sogar den Satz formuliert: “…es sollte für einen evolutionären Humanisten selbstverständlich sein, zu helfen, wenn einem selbst nicht mehr zu helfen ist.”
Und jedesmal, wenn ich darüber schreibe kommen die – wie unumgänglichen – Fragen danach, wer denn garantiere, dass die Organe aufgrund des eklatanten Mangels daran, nicht dem noch lebenden (zu rettenden) Körper eines Menschen entnommen werden. Zwar erinnert mich das dann immer an den Film “Fleisch” von 1979 1 – der aber genau diese Ängste ins Bild setzte.
Die Bundesregierung war sich klar, dass sie dem “Organ-Notstand” abhelfen muss. Dass es sich dabei um einen mehr als halbherzigen Versuch handelte, habe ich bereits geschreiben. Inzwischen könnte ich das gern noch um die religiöse Komponente erweitern. Das lasse ich aber, da es vom Thema ablenkt.
Der Focus jedenfalls hat sich aktuell des Themas angenommen und einige Hinweise gegeben, die möglicherweise dem Einen oder Anderen bei der Entscheidungsfindung helfen werden. Denn wenn die Post der Krankenkasse (so das neue Gesetz) erst einmal im Briefkasten liegt, wäre es nicht schlecht, sich darüber schon einmal ein paar Gedanken gemacht zu haben.
- Der Tod des Spenders muss nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt worden sein (Hirntod-Diagnostik). Zweitens muss für die Entnahme eine Einwilligung vorliegen.
- Als potenzielle Organspender kommen nur Menschen infrage, deren Hirntod vor dem Herzstillstand eintritt. Das betrifft nur ein Prozent der rund 400 000 Menschen, die jedes Jahr in deutschen Kliniken sterben. Damit ist die Wahrscheinlichkeit, Spender zu werden, bedeutend geringer als die, einmal ein Organ zu benötigen.
- Den Hirntod müssen zwei qualifizierte Ärzte unabhängig voneinander bescheinigen. Sie dürfen weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe des Organspenders beteiligt sein. Sie dürfen auch nicht Weisungen von Ärzten unterstehen, die an der Entnahme oder der Übertragung der Organe beteiligt sind.
- Niere, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm können von einem verstorbenen Spender auf einen Empfänger übergehen. Ein einzelner Organspender kann bis zu sieben schwer kranken Menschen helfen. Aber auch Gewebespenden können helfen.
Vielleicht helfen diese Punkte, einige Ängste zu überwinden.
Nic
- von dem sich mir vor allem die Sex-Szene am Anfang einprägte – hey! ich war noch jung damals! ↩