Familienstand im Lebenslauf angeben, ja oder nein?

„Ist die Angabe des Familienstands heute eigentlich noch zeitgemäß?“ so lautet sehr häufig die Frage meiner Klienten im Bewerbungscoaching.

Der Familienstand im Lebenslauf

Der Familienstand im Lebenslauf

Muss man den Familienstand im Lebenslauf angeben? Ganz so einfach und digital ist die Frage nicht zu beantworten. In anderen Ländern wie z.B. den USA ist es völlig üblich, Foto und Familienstand wegzulassen. Der Fokus liegt hier auf der vorhandenen Berufspraxis und dem damit verbundenen Wissen und der Erfahrung, die für den zu vergebenden Job relevant sind.

Hier in Deutschland dagegen werden Personaler und Recruiter eher stutzig, wenn das Foto und/oder die Angabe des Familienstands im Lebenslauf fehlen. Zunächst ist festzuhalten, dass es sich bei der Angabe des Familienstands nicht um eine Pflichtangabe im Lebenslauf handelt. Die Bewerberin bzw. der Bewerber kann sich nun strategische Gedanken machen, ob sie bzw. er den Familienstand angibt, ggf. Kinder erwähnt oder einfach auf jegliche Angabe verzichtet.

Welche Angaben sind beim Familienstand üblich?

Der Familienstand wird in der Rubrik „Persönliche Daten“ bzw. „Persönliche Informationen“ eingetragen und somit dort, wo auch das Geburtsdatum, der Geburtsort und ggf. die Staatsangehörigigkeit bzw. Nationalität aufgeführt wird. Folgende Angaben sind hierbei gängig:

  • Ledig: Sie sind und waren noch nie verheiratet.
  • Verheiratet: Sie sind verheiratet. Ob Sie beispielsweise bereits in dritter Ehe leben, wird nicht ersichtlich.
  • Verlobt: Auch dies ist ein klar definierter Zustand, denn rein juristisch haben Sie im Rahmen einer Verlobung Rechte und Pflichten übernommen.
  • Geschieden: Sie waren verheiratet und ein Gericht hat Sie ordentlich geschieden. Ob das bereits Ihre dritte Ehe war, ist unrelevant.
  • Verwitwet: Sie waren verheiratet und Ihr Ehepartner ist verstorben.

„Ledig ist nicht gleich ledig.“
Heute ist nicht mehr automatisch jedes Paar mit Kindern verheiratet.

„Verheiratete sind nicht automatisch Mann und Frau.“
Auch dürfen Homosexuelle im Sinne einer eingetragenen Lebenspartnerschaft heute heiraten.

Da sich die Gesellschaft seit Festlegung dieser Begriffsbezeichnung weiterentwickelt und starkt verändert hat, werden zunehmend neue Definitionen im Familienstand üblich:

  • In fester Partnerschaft lebend: Sie sind ledig, denn so sieht Sie das Finanzamt. Sie leben aber seit Längerem in einer Partnerschaft in einem eheähnlichen Zustand.
  • In Trennung lebend: Sie sind verheiratet, möchten sich aber scheiden lassen und leben gerade in Trennung. Bei manchen Paaren ist dies ein Zustand, der über Jahre andauern kann, manchmal gibt es bereits neue Partnerschaften. Damit Sie niemand nach Ihrem Ehepartner fragt, lässt diese Formulierung keine Fehlinterpretation zu.
  • Eingetragene Lebenspartnerschaft bzw. verpartnert: Dies ist die korrekte Bezeichnung bei gleichgeschlechtlichen Ehen.

Sollen Kinder erwähnt werden?

Bei der Angabe zu den Kindern gehen die Meinungen deutlich auseinander. Wenn man vor einigen Jahren noch der Meinung war, dass kleine Kinder insbesondere bei Frauen ein echter Karrierekiller war, so stellen viele Firmen heute fest, dass insbesondere junge Väter sehr gerne Zeit mit ihrem Nachwuchs verbringen, sich durchaus in der Betreuungsverantwortung sehen und gerne die interessante Elternzeit von zwei oder mehr Monaten nehmen.

Sollen die Kinder nun erwähnt werden, ja oder nein?

Auch diese Frage ist nicht eindeutig zu beantworten. Insbesondere junge Mütter sehen darin einen Grund, schlechtere Chancen zu haben. Letztlich sollten Sie sich aber fragen, ob Sie zu einem Arbeitgeber wechseln möchten, der ein grundsätzliches Problem mit Kindern hat. Eine Möglichkeit, eine kritische Sicht zu entkräften, besteht in der Angabe gesicherter Betreuungszeiten für Ihren Nachwuchs.

Folgende Angaben bei Kindern sind hierbei üblich:

  • 1 Kind
  • 2 Kinder (10 und 13 Jahre)
  • 1 Tochter (3 Jahre, die Betreuung in einer Kindertagesstätte ist bis 16 Uhr garantiert)

Im Lebenslauf unter der Überschrift „Persönliche Daten“ kann dies dann wie folgt aussehen:

  • Familienstand: ledig, keine Kinder
  • Familienstand: verheiratet, 2 Kinder (10 und 13 Jahre)
  • Familienstand: geschieden, 1 Sohn
  • Familienstand: ledig, eine Tocher (3 Jahre, die Betreuung in einer Kindertagesstätte ist bis 17 Uhr gesichert)

Der Familienstand und evtl. auch die Angabe vorhandener Kinder im Lebenslauf lässt viel Raum für Spekulation und Interpretation auf Seiten des Bewerbungsempfängers. So lassen sich diverse Angaben sowohl positiv als auch negativ interpretieren. Diese Interpretation werden im nächsten Beitrag vorgestellt.

Sollte man nun Angaben zum Familienstand und ggf. vorhandenen Kindern im Lebenslauf machen? Ein Stück weit muss jeder die Vor- und Nachteile für sich abwägen. Final sollte Ihnen aber immer klar sein, dass dieses Thema oftmals nebenbei im Vorstellungsgespräch auftaucht. Arbeitgebern, die den Anschein vermitteln, dass Ihre persönliche Situation maßgeblich zur Entscheidung eines Arbeitsvertrags beiträgt, sollten Sie sehr mit Vorsicht entgegentreten. Denn zum Schluss sollte ein neuer Arbeitsvertrag auf Basis eines Vertrauensverhältnis und gegenseitiger Wertschätzung unterschrieben werden.

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Bildnachweis: © Eisenhans – Fotolia.com


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