Bei der Beladung eines Faltcaravans sollten drei Parameter unbedingt im Auge behalten werden: Achslast, Stützlast und zulässige Gesamtmasse. Doch was genau versteht man unter diesen Parametern, was ist gesetzlich vorgeschrieben und welche technischen Aspekte sollte schon allein wegen der eigenen Sicherheit beachtet werden? Dieser Beitrag klärt auf.
Ladeparameter 1 – die Achslast
Um warm zu werden, fangen wir mit etwas einfachem an: der Achslast. Grundsätzlich ist die Achslast eines Fahrzeugs der Anteil der Gesamtmasse welcher auf eine Achse dieses Fahrzeugs entfällt. Bei der Beladung des Faltcaravans ist die maximale Hinterachslast des angekoppelten Zugfahrzeugs zu berücksichtigen (vgl. § 34 StVZO). Wird ein zu schwerer Faltcaravan angekoppelt, übersteigt das unter Umständen die Hinterachslast des ziehenden KFZ.
Die zulässige Hinterachslast des Zugfahrzeugs findet man im Fahrzeugschein unter Ziffer 16h bzw. in Feld 7.2 des ab 10/2005 ausgegebenen Fahrzeugscheins (auch Zulassungsbescheinigung Teil 1). Bei vielen Fahrzeugen gilt für den Anhängerbetrieb eine erhöhte zulässige Hinterachslast, die unter Feld 33 bzw. 22 im Fahrzeugschein als Bemerkung angegeben ist.
Ladeparameter 2 – die Stützlast
Nun wird es etwas komplexer, denn wir kommen zur Stützlast. Sie ist definiert als die Masse, mit der sich die Zugdeichsel des Anhängers auf der Zugkugel des Zugfahrzeugs abstützt. Zur genauen Messung der Stützlast eines Faltcaravans bietet der Anhänger- und Campingzubehörhandel spezielle Stützlastwaagen an. Alternativ sind Stützräder mit einer integrierten Stützlastanzeige erhältlich.
Maximal zulässige Stützlast und Gesamtmasse des Anhängers (hier 75kg und 750kg) sind häufig auf einer Plakette direkt am Trailer zu finden
Sowohl Zugfahrzeug und Zeltanhänger haben eine eigene maximale Stützlast. Diese kann der jeweiligen Betriebsanleitung, oft den Angaben direkt auf der Kupplungsrichtung oder in Deutschland Feld 13 des neuen Fahrzeugscheins entnommen werden. Hinweis: bei manchen (meist nachgerüsteten) Anhängerkupplungen ist die tatsächlich nutzbare Stützlast kleiner, als der vom Fahrzeughersteller angegebene Maximalwert. In diesem Fall gilt diese reduzierte maximale Stützlast. Genaue Angaben sind auf dem Typenschild der Anhängerkupplung zu finden. Bei der Beladung des Falters ist das Minimum der Maximalstützlast von Fahrzeug und Falter zu nehmen. Hat zum Beispiel die Zugmaschine eine Stützlast von 100kg und der Faltcaravan 75g, dann liegt die maximale Stützlast bei 75kg.
Pro Forma (aber in der Praxis irrelevant) sei hier noch die minimale Stützlast erwähnt. Klingt seltsam, aber auch die gibt es. Der deutsche Gesetzgeber schreibt hier nämlich für gängige PKW-Gespanne eine Mindeststützlast von 4 % der tatsächlichen Gesamtmasse des Anhängers vor. 25kg braucht diese nicht überschreiten (vgl. § 44 StVZO).
Die Beladung des Zeltanhängers beeinflusst die Stützlast. Wird schweres Equipment nahe der Deichsel verstaut, dann erhöht das die Stützlast. Eine hohe Stützlast verbessert das Fahrverhalten Ihrer Kfz-Anhänger-Kombination, der Anhänger läuft stabiler. Nachteil ist die kräftezehrende Positionierung des abgekoppelten Falters, ist man schließlich am Stellplatz eingetroffen.
Ladeparameter 3 – die zulässige Gesamtmasse
Zum Schluss wird es noch einmal einfach. Die Gesamtmasse bezeichnet die Summe aus Leergewicht plus maximaler Zuladung eines Kraftfahrzeuges, Anhängers oder einer Fahrzeugkombination. Bei der Beladung darf (bzw. aus technischen Gründen sollte) weder die maximal zulässige Gesamtmasse bei Zugmaschine, Faltcaravan oder Gespann überschritten werden (vgl. § 34 StVZO).
Weitere Infos
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) der Bundesrepublik Deutschland (letzter Abruf: 06.07.15)
- Wikipedia: Achslast, Stützlast, zulässige Gesamtmasse (letzter Abruf: 06.07.15)
Alle Angaben beruhen auf eigener Recherche und sind ohne Gewähr.