Falsche Verdächtigung, § 164 StGB

Erstellt am 2. Januar 2018 von Juraeinmaleins @juraeinmaleins
  1. Objektiver Tatbestand
    1. Tathandlung
      1. Einen anderen falsch verdächtigen oder
      2. Sonstige Behauptung, § 164 Abs. 2 StGB
    2. Tauglicher Adressat der Verdächtigung
  2.  Subjektiver Tatbestand
    1. Vorsatz (bzgl. objektivem Tatbestand, dolus eventualis ausreichend)
    2. Wider besseres Wissen: Unwahrheit der Behauptung
      • (Str.) Worauf muss sich die Unwahrheit beziehen?
        • Literatur: Bzgl. der mitgeteilten Tatsachen
        • Rechtsprechung: Bzgl. des strafrechtlichen Vorwurfs (wegen Schutz der Rechtspflege, vgl. Legalitätsprinzip)
    3. Absicht (Achtung! dolus directus 1. Grades!)
      • Behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahme gegen den Verdächtigten
      • herbeiführen oder fortdauern lassen
  3. Rechtswidrigkeit
  4. Schuld
  5. Qualifikation
    • § 164 Abs. 3 StGB