Dass sich durch Abmahnungen viel Geld verdienen lässt, haben inzwischen nicht nur Anwälte erkannt. Auch Verbraucherzentralen und Privatleute / Unternehmen mahnen gelegentlich ganz ohne anwaltliche Unterstützung ab. Dass auch hierbei die Abmahnung als Selbstzweck dient, und sie lediglich wegen dem durch sie gewünschten Gewinn geschrieben wurde, erübrigt sich wohl zu sagen.
Viele Verbraucherzentralen sind rechtlich sogar legitimiert, eigenständig das Rechtsmittel der Abmahnung zu nutzen. Achten Sie darauf, ob sie es wirklich dürfen (insbesondere auch in dem Fall, dass sich eine Institution vermeintlich dem Schutz der Verbraucher verschrieben hat, tatsächlich jedoch bislang nur durch Abmahnungen auf sich aufmerksam gemacht hat).
Ich erhielt bislang “erst” eine Abmahnung von einer Verbraucherzentrale, bei der der Grund jedoch frei erfunden war. Die Kostennote betrug lediglich 100 EUR. Ich ignorierte sowohl die Abmahnung als auch die Aufforderung zur Zahlung, und habe danach auch nie wieder etwas von ihnen gehört. Dies wunderte mich insofern als dass die Abmahnung doch mit sehr viel Mühe erstellt wurde (mehrere Seiten, ausführliche Darstellung der angeblichen Verstöße und zahlreiche Paragraphen, weil ein dort angestellter Jurist zu Rate gezogen wurde). Man muss sich bewusst machen, dass Verbraucherzentralen von ihren Mitgliedern und der Presse leben. Ist einer dieser Beteiligten also schlecht auf ein Unternehmen zu sprechen (egal ob online oder offline), stellt sich die Zentrale auf seine Seite, selbst dann, wenn das Unternehmen alles korrekt durchgeführt hat.
Das Aufkommen der sogenannten “Abmahnvereine” (sie selbst nennen sich gerne “Vereine zum Schutz des Wettbewerbs” u.ä.) hat sich Gottlob einigermaßen gelichtet. Hierbei handelt es sich um eingetragene Vereine, die nur zum Zweck möglichst viele Abmahnungen zu versenden gegründet werden. Abmahnungen von diesen sind für gewöhnlich hervorragend als Kaminanzünder zu verwenden – um herauszufinden, ob sie auch rechtlich eine Relevanz aufweisen können sollte man seinen Anwalt konsultieren, und im Internet nach anderen Empfängern suchen. Meistens wird nur eine Drohkulisse aufgebaut und das Schreiben sehr amtlich gestaltet, damit dem unbedarften Empfänger suggeriert wird, dass es keinen anderen Ausweg gibt als die “Kostennote” zu tragen.
Übrigens eine beliebte Taktik, was jeder der ein Unternehmen in Deutschland in das Handelsregister eintragen lässt ebenfalls bestätigen wird. Auch hier erhält man zahlreiche, scheinbar amtliche Dokumente von einfachen Unternehmen, oftmals sogar mit vorgedruckten Überweisungsträgern, in denen man aufgefordert wird einige Hundert Euro dafür zu zahlen dass man in verschiedenen Verzeichnissen gelistet wird.
Diese Unternehmen verstehen sich quasi als “inoffizielle” Handelsregister, und listen nach getätigter Zahlung Ihre Adresse auf deren Websites und Büchern. Dies wird keine Kunden bringen, jedoch hat man danach die Gewissheit, dass man in einer sehr erlesenen Liste mit anderen Firmen steht, die ebenso naiv wie man selbst waren.
Die Schreiben erinnern oft so sehr an tatsächlich berechtigte Forderungen von öffentlichen Behörden, so dass meine Sekretärin mehrfach davon ausging dass die Forderungen berechtigt sind, und sie auf den “Noch-zu-erledigen-Stapel” legte. Eine Tatsache, auf die entsprechende Firmen auch abzielen.
In Schriftgröße 8, in denkbar ungünstigster Position auf der DIN-A-4-Seite, entgegengesetzt dem bereits vorausgefüllten Überweisungsformular befindet sich dann der Hinweis, dass man natürlich nicht verpflichtet ist sich kostenpflichtig in ein Verzeichnis eintragen zu lassen, welches ohnehin niemand liest.
Ein Sachverhalt der nichts mit “Pseudo-Abmahnungen” zu schaffen hat, jedoch ähnlich, denn schließlich werden auch hier Personen entgegen den Geboten von Treu und Glauben angeschrieben, die blind an staatliche Absurditäten gewohnt sind, und auch eine zusätzliche Eintragung ihres Unternehmens in irgendeinen Katalog für normal halten.
Einige Tage zuvor hat man schließlich eine fast identische Rechnung vom Gericht / Registerabteilung erhalten, in der man für den Handelsregistereintrag zahlen muss.
Bei Abmahnungen von Privatpersonen oder Unternehmen sollte klar sein, dass man den Kostennoten keinerlei Beachtung zu schenken hat. Ich selbst habe noch nie eine solche erhalten, jedoch sind mir einige Schreiben zu Augen gekommen, in denen Firmen recht authentisch eine Abmahnung (inklusive Kostennote) nachahmen. Bei diesen bedarf es keiner weiteren Erklärung, sie sind schlichtweg nichtig.
Gleiches gilt (häufig – aber auch nicht immer!), wenn ein Anwalt ganz ohne Mandant eine Abmahnung verschickt. Ist der Abmahnung an keiner Stelle zu entnehmen, dass ein Unternehmen welches in einem Wettbewerbsverhältnis zu Ihnen steht (dafür reicht nicht aus, dass das Unternehmen ebenfalls im Internet vertreten ist – das ist inzwischen auch die Bäckerei um die Ecke. Das Angebot muss aus dem selben Bereich wie Ihres stammen) den Anwalt beauftragte, oder ist dieses in der Abmahnung nicht erwähnt, so ist diese ebenfalls nicht legitimiert