"[...] Die Erste Bank muss einer Anlegerin, die Anfang 2012 Anleihen des später
insolvent gewordenen Baukonzerns Alpine gezeichnet hatte, ihr
Investment von 8000 Euro zurückzahlen. Das rechtskräftige Urteil des
Bezirksgerichts für Handelssachen [...] begründet Richter Andreas Horvath so: " Es ist schwer
vorstellbar, dass die Erste Bank Gruppe erst durch Medienberichte von
den vom Alpine-Konzern erwirtschafteten Verlusten Kenntnis erlangte."
Die Bank hätte demnach als Hauptgläubiger über die finanziellen
Verhältnisse des Baukonzerns früher Bescheid wissen müssen. [...]" (Quelle: Die Presse)
Experten Kommentar
Dass in letzten Jahren einige sehr verlustreiche und ungeahnte
finanzielle Skandale auftraten, hat ja so gut wie jeder mitbekommen und mussten leider
auch viele am eigenen Leib bitter erfahren! Dass aber solch großen
Skandale sowohl von den Medien als auch von den
Aufsichtsbehörde kaum verfolgt wurden, ist sehr verwunderlich! Jedoch
zeigt auch dieser Fall, dass Österreich hier gesetzlich gut
geregelt ist und die Anleger - wenn auch nach viel Kopfschmerzen - dann
doch zu
ihrem Recht kommen können.
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