Falschberatung: Bank muss Verlust aus Alpine-Anleihe ersetzen

"[...] Die Erste Bank muss einer Anlegerin, die Anfang 2012 Anleihen des später insolvent gewordenen Baukonzerns Alpine gezeichnet hatte, ihr Investment von 8000 Euro zurückzahlen. Das rechtskräftige Urteil des Bezirksgerichts für Handelssachen [...] begründet Richter Andreas Horvath so: " Es ist schwer vorstellbar, dass die Erste Bank Gruppe erst durch Medienberichte von den vom Alpine-Konzern erwirtschafteten Verlusten Kenntnis erlangte." Die Bank hätte demnach als Hauptgläubiger über die finanziellen Verhältnisse des Baukonzerns früher Bescheid wissen müssen. [...]" (Quelle: Die Presse)
Experten Kommentar  Dass in letzten Jahren einige sehr verlustreiche und ungeahnte finanzielle Skandale auftraten, hat ja so gut wie jeder mitbekommen und mussten leider auch viele am eigenen Leib bitter erfahren! Dass aber solch großen Skandale sowohl von den Medien als auch von den Aufsichtsbehörde kaum verfolgt wurden, ist sehr verwunderlich! Jedoch zeigt auch dieser Fall, dass Österreich hier gesetzlich gut geregelt ist und die Anleger - wenn auch nach viel Kopfschmerzen - dann doch zu ihrem Recht kommen können.
Die Analyse dient nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Konsultieren Sie vor Anlageentscheidungen Ihren investdenker Berater.
Disclaimer: Die angeführten Informationen dienen lediglich der unverbindlichen Information, stellen kein Angebot zum Kauf oder Verkauf der genannten Finanzinstrumente dar und dürfen auch nicht so ausgelegt werden. Die Informationen dienen nicht als Entscheidungshilfe für rechtliche, steuerliche oder andere Beratungsfragen. Jeder, der diese Daten zu diesen Zwecken nutzt, übernimmt hierfür die volle Verantwortung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Investitionen in die beschriebenen Finanzinstrumente mit Risiken verbunden und nicht für jeden Anleger geeignet sind. Soweit Informationen zu einer bestimmten steuerlichen Behandlung gegeben werden, weisen wir darauf hin, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers abhängt und künftig Änderungen unterworfen sein kann. Die investdenker GnbR gibt ausschließlich ihre Meinung wieder und übernimmt keine Garantie für die Korrektheit, Zuverlässigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der genannten Informationen. Es besteht keine Verpflichtung zur Richtigstellung etwaiger unzutreffender, unvollständiger oder überholter Angaben.Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter http://www.investdenker.at.


wallpaper-1019588
Wie laut wird eine Wärmepumpe?
wallpaper-1019588
[Comic] Something is killing the children [6]
wallpaper-1019588
Helck: Cover des ersten Volumes und Sammelschubers enthüllt
wallpaper-1019588
AKIBA PASS TV: Erste Simulcasts für Sommer 2024 angekündigt