Fall Kachelmann: Jetzt habe ich mich doch getraut!

Erstellt am 22. September 2011 von Stscherer

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Das war ja schon eine harsche Presseerklärung, die da vom Landgericht Mannheim nach der Fertigstellung der schriftlichen Urteilsbegründung im Fall Kachelmann verbreitet wurde:

„Aufgrund wiederholter Anfragen weisen wir daraufhin, dass im Hinblick auf die betroffenen Persönlichkeitsrechte die schriftlichen Urteilsgründe in keiner Form – also auch nicht in anonymisierter Fassung – der Öffentlichkeit oder den Medienvertretern zugänglich sind.“ Fall Kachelmann: Die geheime Urteilsbegründung des Landgerichts Mannheim « Rechtsanwaltssozietät Scherer & Körbes.

Also ehrlich, mich hat das eingeschüchtert, und deswegen habe ich nicht – wie so viele Male vorher – gleich mal ein paar Zeilen an der LG gesandt und das Urteil angefordert.

Und so wie mir muss es ja wohl Vielen gegangen sein, denn trotz der Bekanntgabe, dass die lang ersehnten Gründe für den Freispruch des Wettermoderators vom Vorwurf der Vergewaltigung nun endlich zur Akte gelangt seien: Stille überall.

Ein bisschen Mut hatte ich dann ja geschöpft, als ich mich mal mit den Hintergründen beschäftigt habe, unter denen ein Urteil zu veröffentlichen ist – oder eben nicht. Doch auch das hat mein Hasenherz noch nicht ruhig gestellt… kann ich wirklich so vermessen sein und – sozusagen ich als „Volk“, in dessen Namen Urteile (manche sagen ja Recht, nun gut!) gesprochen werden – fordern, dass ich auch lesen darf, was in meinem Namen gesprochen wird?

Ich war unschlüssig…

Und dann kam die Mail, die mir Mut gemacht hat: Fall Kachelmann: Nicht nur die schriftlichen Urteilsgründe sind geheim! « Rechtsanwaltssozietät Scherer & Körbes. Man kann sich also tatsächlich an das Landgericht Mannheim wenden – und man bekommt äusserst höflich und korrekt Antwort.

Und da habe ich mein – wie schon beschreiben hasiges – Herz in beide Hände (oder sozusagen zwischen beide Pfoten) genommen und Herrn VRLG Dr. Bock auch eine Mail geschrieben:

„Betreff: Aktenzeichen 5 Kls 404 Js 3608/10

Sehr geehrter Herr VRLG Dr. Bock,

ich beabsichtige, dass erstinstanzliche Urteil zum im Betreff genannten Aktenzeichen mit einer Kommentierung zu versehen und sowohl populärwissenschaftlich als auch in der Fachpresse zu veröffentlichen.

Ich würde Sie deshalb herzlich bitten, mir kurzfristig mitzuteilen, wann die anonymisierte und neutralisierte Fassung des Urteils abgefordert werden kann und zu welchen Kosten.

Einer kurzfristigen Rückäusserung Ihrerseits sehe ich schon jetzt gerne und mit Dank entgegen.

Mit freundlichen Grüssen
Stefan Scherer
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Familienrecht und Arbeitsrecht“

Und dann habe ich – immer noch ziemlich verzagt – gewartet; aber prompt kam heute eine äusserst verbindliche und freundliche Rückantwort, und zwar nicht nur als Mail, sondern sogar auf dem Briefpapier des Landgerichts Mannheim: man betrachte meine Bitte als Antrag auf Übersendung einer Urteilsabschrift; die Zuständigkeit zur Entscheidung über diesen Antrag liege allerdings derzeit beim Vorsitzenden der 5. Grossen Strafkammer, und dahin habe meine Anfrage weiter geleitet.

Und fruendlich gegrüsst wurde ich auch – was übrigens bei Behörden und Gerichten nicht immer der Fall ist – ein jeder Jurist kennt ja die Abstufungen bei den Grussformeln (und so würde mir Alis Kumpel Alex sicherlich keine freundlichen Grüssen senden, sondern seine Schreiben – wenn er mir denn dann schreiben würde – mit „Vorzüglicher Hochachtung“ abschliessen).Also, da war ich dann doch sehr positiv überrascht – und habe mich auch gleich bedankt:

„Sehr geehrter Herr VRLG Dr. Bock,

ich danke höflich für Ihre schnelle Antwort und gehe davon aus, dass ich kurzfristig eine Bescheidung meines Antrags durch den Vorsitzenden der 5. Strafkammer unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verfassungsgerichtshofes Baden-Württemberg erhalten werde.

Mit freundlichen Grüssen
Stefan Scherer
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Familienrecht und Arbeitsrecht“

Und nun schauen wir mal, wie der Vorsitzende der 5. Grossen Strafkammer beim Landgericht Mannheim, der derzeit zuständig ist, über meinen Antrag entscheidet. Ich bin jedenfalls gespannt…